Smart Solar EASY: Unser Angebot für lokalen Stromaustausch (EVG, LEG)

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Lösung

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Ihre Solarenergie optimal nutzen. Ganz ohne Einschränkungen. Ganz ohne Verwaltungsaufwand.

Mit Smart Solar EASY können Besitzer von Photovoltaikanlagen ihre Solarenergie mit anderen Verbrauchern gemeinsam nutzen, ohne administrativen Aufwand für Rechnungsstellung und Inkasso. 

Die Lösung ist für Eigentümer gedacht, die bereits eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) oder eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gegründet haben oder dies beabsichtigen.

Worum geht es?

Nach geltendem Recht dürfen Betreiber von Erzeugungsanlagen die von ihnen selbst produzierte Energie am Erzeugungsort verbrauchen. Sie können diese Energie aber auch verkaufen, damit sie vor Ort von Dritten verbraucht wird.

Mehr über Modellen und Anwendungsbereichen

EVG oder LEG: was wählen?

In einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) wird die Energie direkt zwischen den Teilnehmern ausgetauscht, ohne das Netz zu durchlaufen, im Gegensatz zu einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Resultat: Der Erzeuger kann seine Solarstromproduktion besser verwerten, da die Teilnehmer für diese gelieferte Energie von Netzkosten und Abgaben befreit sind.

Rechnungsbeispiel für Gewinne eines unabhängigen Produzenten
[Solaranlage <30 kWp, vermarktete Menge 11'250 kWh/Jahr]

  • EVG: CHF 712,85/Jahr
  • LEG mit 40 % Rabatt auf den Transport: CHF 82,40/Jahr  
  • LEG mit 20 % Rabatt auf den Transport: -

Wie wurde dieses Beispiel berechnet?
Der Gesamtpreis (lokale Energie + Transportkosten + Steuern) ist um 5 % niedriger als der Gesamtpreis für aus dem Netz bezogene Energie zu Niedertarifzeiten (19,27 Rp./kWh gemäss Tarifen für 2026)

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Funktionsweise

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Der Vorgang in 5 Schritten

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1. Gründung Ihrer Gemeinschaft

Sie richten Ihre Energieverbrauchsgemeinschaft beim Netzbetreiber ein und wählen die Teilnehmer aus. 

Die Teilnahme an einer EVG oder einer LEG ist rein freiwillig. In einem Wohnhaus sind die Mieter daher nicht verpflichtet, der Gemeinschaft beizutreten.

2. Anmeldung zu Smart Solar EASY

Sie entscheiden sich für die Lösung Smart Solar EASY und legen den Preis für den Energieaustausch innerhalb Ihrer Gemeinschaft fest.

Bei einer neuen Gemeinschaft hängt die Umsetzung von Smart Solar EASY von der Genehmigung durch den Netzbetreiber ab, in diesem Fall Groupe E; die gesetzliche Frist beträgt drei Monate nach Anmeldung und Annahme der Teilnehmer.

Bei einer bereits bestehenden Gemeinschaft wird Smart Solar EASY am 1. des Folgemonats aktiviert, mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat nach Vertragsunterzeichnung.

3. Ankauf und Weiterverteilung Ihres Solarstromüberschusses durch uns

Groupe E kauft die Solarstrommenge, die Sie nicht selbst verbraucht haben, auf und verteilt sie an die Teilnehmer Ihrer Gemeinschaft zu den von Ihnen festgelegten Tarifen.

Die Teilnehmer bleiben weiterhin Groupe E-Kunden. Ihre Versorgung ist jederzeit gewährleistet, Tag und Nacht, Sommer wie Winter: Wenn die Solarstromproduktion nicht ausreicht, wird die Versorgung durch Netzstrom zu den jeweils gültigen Tarifen ergänzt.

4. Nachverfolgung für alle

Über den Kundenbereich my.groupe-e.ch können Sie und die Teilnehmer Erzeugung und Verbrauch nachverfolgen.

5. Vollumfängliche Verwaltung

Wir übernehmen die gesamte administrative Abwicklung: Ankauf, Verkauf, Rechnungsstellung, Inkasso, Mahnwesen usw.

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Wie wird die Energie unter den Teilnehmern aufgeteilt?

Alle 15 Minuten wird die verfügbare Solarenergie unter den Teilnehmern proportional zu ihrem Verbrauch im betreffenden Zeitraum aufgeteilt.

Wenn die Solarstromproduktion den Gesamtverbrauch übersteigt
Der gesamte Stromverbrauch für diesem Zeitraum stammt aus der Energiegemeinschaft. Die Teilnehmer nutzen somit zu 100 % lokale Solarenergie. 

 

Wenn die Solarstromproduktion die Nachfrage der Verbraucher nicht vollständig deckt
Das Netz gleicht den Mangel automatisch aus. Jeder Teilnehmer erhält somit den gleichen Anteil an Solar- und Netzenergie, allerdings variieren die absoluten Mengen je nach individuellem Verbrauch. Mit anderen Worten: Alle erhalten denselben Anteil an lokaler Energie, doch die Mengen variieren je nach individuellem Bedarf.

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Vorteile

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Erleichtern Sie sich das Leben 

Für Produzenten

  • Zentrale Rechnungsstellung
    Wir verkaufen den Teilnehmern den Solarstrom und kümmern uns um die gesamte Abrechnung. Die Verbraucher erhalten eine einzige Rechnung, welche die von Ihnen gelieferte Solarenergie und den von Groupe E gelieferten Netzstrom beinhaltet.
  • Einfache Abwicklung für die Erzeuger
    Sie erhalten eine einzige Gutschrift für den Strom, den die Mitglieder der Gemeinschaft vor Ort verbrauchen, sowie für den Strom, der ins Netz von Groupe E eingespeist wird, und zwar anhand der zum Zeitpunkt der Einspeisung geltenden Tarife.
  • Finanzielle Sicherheit 
    Wir übernehmen das Risiko, falls einzelne Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen. Sie haben also die Gewissheit, dass Sie sicher und ohne Probleme vergütet werden.

Für Verbraucher

  • Entscheidungsfreiheit
    Dem Verbraucher steht es frei, der Gemeinschaft beizutreten oder nicht und das für ihn passende externe Stromprodukt zu wählen.
  • Klare und verständliche Abrechnung
    Der Verbraucher erhält eine einzige Rechnung, aus der der Anteil des lokalen Solarstroms und der Anteil des Netzstroms klar hervorgeht.

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Kosten

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Was kostet Smart Solar EASY?

Als Erzeuger zahlen Sie 4 Rp./kWh für jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen oder innerhalb Ihrer Gemeinschaft austauschen. Dieser Tarif umfasst die Verwaltung der Gemeinschaft, die Abwicklung des Energieaustauschs und die Bereitstellung von Überwachungstools.

Beispiel: Bei einem Endverbraucherpreis von 18,3 Rp./kWh beträgt der Einkaufspreis beim Erzeuger 14,3 Rp./kWh. 

Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Gebühr von CHF 300.– in Rechnung gestellt. Dieser Betrag deckt den gesamten für die Einführung der Dienstleistung erforderlichen Verwaltungsaufwand ab.

Die oben genannten Beträge verstehen sich ohne MwSt.

Smart Solar EASY bestellen oder Informationen anfordern

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FAQ

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Wie lässt sich der Preis für den Energieaustausch in Ihrer Gemeinschaft bestimmen?

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen, die Ihnen bei der Festlegung des Preises für lokal erzeugten Solarstrom helfen und Ihnen ermöglichen, einen fairen, attraktiven und gesetzeskonformen Tarif zu bestimmen.

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Welche Preisempfehlung gilt für lokal gehandelte Solarenergie?

Die Teilnahme an einer Gemeinschaft ist freiwillig: Jeder Endverbraucher kann entscheiden, ob er beitreten möchte. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, dass der Preis für Solarenergie inklusive Transportkosten und Steuern unter dem Netztarif bleibt. Genau dieser Unterschied macht die Teilnahme für Verbraucher attraktiv.

Empfohlene Höchstpreise (ohne MwSt.):

  • Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG): 18,3 Rp./kWh
  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG 40 %): 12,7 Rp./kWh
  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG 20 %): 11,8 Rp./kWh

Der zulässige Mindestpreis beträgt 4 Rp./kWh.

Ist es möglich, in einer EVG und einer LEG einen höheren Preis als denjenigen für Netzstrom festzulegen?

Im Gegensatz zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), bei dem der Preis in der Regel auf 80 % des Netzstrompreises begrenzt ist, gibt es kein gesetzliches Verbot, vertraglich in einer EVG oder einer LEG einen höheren Preis zu vereinbaren.

Allerdings ist die Teilnahme freiwillig, sodass Endverbraucher sich grundsätzlich nur dann daran beteiligen, wenn sie dadurch finanzielle Einsparungen erzielen.

Wie wird der Preis für selbst verbrauchte Solarenergie im STWE festgelegt?

Im STWE möchten die Miteigentümer, die sich an der Finanzierung der Solaranlage beteiligt haben, oft einen sehr niedrigen Preis oder sogar einen Gratistarif festlegen.

Obwohl die Preisgestaltung in der Verantwortung des Gemeinschaftsvertreters liegt, könnte ein zu niedriger Preis bestimmte Verbraucher zum Nachteil anderer begünstigen. Beispielsweise profitieren Personen, die während der Sonnenstunden zuhause sind (Rentner, Homeoffice-Arbeitende) stärker vom Eigenverbrauch als diejenigen, die hauptsächlich abends oder nachts zuhause sind, obwohl alle grundsätzlich gleichermassen zur Anlagenfinanzierung beigetragen haben.

Durch die Festlegung eines « fairen » Preises sind die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarenergie höher und können anschliessend gerecht unter den Miteigentümern aufgeteilt werden.

Unterliegen lokal gehandelte kWh der Mehrwertsteuer?

Ja, auf lokal gehandelte kWh wird Mehrwertsteuer erhoben.

Groupe E kauft den Produzenten die Energie ab und verkauft sie an die Endverbraucher weiter. Da Groupe E für ihre Stromvermarktungsaktivitäten mehrwertsteuerpflichtig ist, muss sie auf alle verkauften kWh Mehrwertsteuer in Rechnung stellen:

  • Ist der Erzeuger mehrwertsteuerpflichtig, wird die Energie zuzüglich Mehrwertsteuer gekauft.
  • Ist der Erzeuger nicht mehrwertsteuerpflichtig, wird die Energie ohne Mehrwertsteuer gekauft.
Sind die Kosten für die Dienstleistung Smart Solar EASY verhandelbar?

Der Preis für die Dienstleistung wird so genau wie möglich berechnet, um alle mit der Dienstleistung einhergehenden Kosten zu decken.

In bestimmten Fällen mit hohem Eigenverbrauch und einer sehr begrenzten Anzahl von Teilnehmern ist jedoch eine Verhandlung möglich, sofern die installierte Solarleistung 100 kW übersteigt.

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Kontakt

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Kontaktieren Sie uns!

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Smart Solar-Lösung. Füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus, damit einer unserer Berater Sie so schnell wie möglich zurückrufen kann.

Für den Abschluss eines Smart Solar EASY-Vertrags müssen Sie zuvor die Schritte zur Registrierung Ihrer Gemeinschaft auf dem Portal durchgeführt haben. 

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