
EVG, ZEV und LEG
Lokaler Stromaustausch
Sind Sie Eigentümer einer Stromerzeugungsanlage und möchten Ihren eigenen Strom verbrauchen und/oder anderen Verbrauchern zur Verfügung stellen? Nachfolgend finden Sie verschiedene Möglichkeiten zu Ihrer Verfügung sowie eine Anleitung zu deren Umsetzung.
Nach geltendem Recht kann jeder Betreiber einer Produktionsanlage die von ihm selbst erzeugte Energie am Produktionsort verbrauchen (Eigenverbrauch). Er kann diese Energie auch verkaufen, damit sie lokal von Dritten verbraucht wird (lokaler Stromaustausch).
Verschiedene Optionen zum lokalen Stromaustausch (EVG, ZEV und LEG):
- Die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
Dieses Modell ist eine Alternative zum ZEV. Es gilt für denselben Anwendungsbereich (Produktionsort) wie ein ZEV und erfordert keine Zusammenfassung der Teilnehmer zu einem einzigen Endkunden. Jeder Teilnehmer unterhält eine vertragliche Beziehung zum VNB (Verteilernetzbetreiber). - Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Seit 2018 ermöglicht dieses Modell Produzenten, den von ihrer Anlage erzeugten Strom direkt an Verbraucher zu verkaufen, die sich hinter demselben Anschluss wie die Produktionsanlage (Produktionsort) befinden. Mit dieser Option werden nach der Bildung des Zusammenschlusses alle Teilnehmer vom VNB (Verteilernetzbetreiber) als ein einziger Endkunde betrachtet. Jeder Teilnehmer verzichtet individuell auf die Grundversorgung durch den VNB.
Seit 1. Januar 2025 wird der Geltungsbereich für EVG und ZEV im Niederspannungsbereich erweitert. Der Stromaustausch ist nun über Anschlussleitungen möglich. Derzeit ist diese Option nur für den ZEV (virtueller ZEV) im Versorgungsgebiet von Groupe E verfügbar. Das EVG-Modell (ohne ZEV) wird bald für erweiterte Standorte gelten.
- Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Mit einer LEG kann lokal erzeugter Strom innerhalb eines Quartiers und sogar innerhalb einer ganzen Gemeinde verkauft werden. Die Möglichkeit, eine LEG zu gründen, ist auch durch die Netzstruktur eingeschränkt.
Eine LEG einzurichten wird erst ab 1. Januar 2026 möglich sein.
Die Tabelle fasst die Merkmale der verschiedenen Lösungen zusammen:


Mehr dazu auf lokalerstrom.ch
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In welchem Umkreis kann ich lokale Solarenergie kaufen?
Die Karte map.lokaler-strom.groupe-e.ch ermöglicht, benachbarte Standorte zu ermitteln, wo die lokale Produktion direkt verbraucht werden kann, ohne Vergütung für die Netznutzung. Nach Eingabe Ihrer Adresse und der Auswahl des entsprechenden Punktes zeigt die Karte Objekte an, die an unser Netz angeschlossen sind und sich im Umkreis desselben Produktionsstandorts befinden (zulässiger Umkreis für den direkten Verbrauch der lokalen Produktion).
Gemäss den Rechtsvorschriften können nur Gebäude hinter einem einzigen Anschluss oder Gebäude mit Niederspannung, welche direkt von einem gemeinsamen Netzpunkt aus angeschlossen sind, zum selben Produktionsort für Eigenverbrauch gehören.
Achtung:
Diese Karte kennzeichnet Gebäude, die als Produktionsorte in Frage kommen, anhand allgemeiner Kriterien hinsichtlich des Netzanschlusspunkts. Weitere Bedingungen werden von der Karte nicht überprüft.
Derzeit bietet Groupe E nur die Lösung vZEV (virtueller ZEV) für Produktionsorte mit mehreren Anschlüssen an. Das EVG-Modell wird bald auch für Produktionsorte mit mehreren Anschlüssen angeboten werden.
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Welche Schritte sind erforderlich für eine Eigenverbrauchsgemeinschaft?
Die Endverbraucher, die am Produktionsort wohnen, bleiben unabhängig. Sie werden grundsätzlich vom Netzbetreiber versorgt. Sie können ihre Versorgung freiwillig aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Betreiber der lokalen Produktionsanlage durch vor Ort erzeugten Strom ergänzen.
Die Endverbraucher verfügen jeweils über eigene Messpunkte, d. h. die Abrechnung für Netznutzung sowie für aus dem Netz bezogenen Strom erfolgt für jeden Endverbraucher separat.
Der Verteilnetzbetreiber bleibt für alle Messungen zuständig.Er muss ein Messsystem installieren, welches den Gesamtverbrauch jedes an der EVG teilnehmenden Endverbrauchers ermittelt und den Anteil des aus dem Netz bezogenen Stroms von demjenigen aus der lokalen Erzeugungsanlage unterscheidet.
Der Verteilnetzbetreiber ist weiterhin für die Abrechnung der aus dem Netz bezogenen Energie jedes Endverbrauchers zuständig. Die Abrechnung des lokal ausgetauschten Stroms kann ebenfalls vom Stromversorgungsunternehmen als Zusatzdienstleistung erfolgen.
Bestimmung des Umfangs des Geltungsbereichs (Produktionsort) der EVG: Derzeit kann der Produktionsort auch andere Grundstücke umfassen, sofern alle betroffenen Grundstücke über einen einzigen Anschluss ans Netz des Verteilnetzbetreibers angeschlossen sind. Diese Lösung wird bald auch für den erweiterten Anwendungsbereich verfügbar sein. Produktionsorte
Bestimmung Ihres Dienstleisters für die Abrechnung des lokalen Stromverbrauchs Ihrer Teilnehmer.
Vertragsschluss zum Stromverkauf aus lokaler Produktion mit Verbrauchern am Produktionsort, die sich für die Teilnahme an der EVG entscheiden.
Antrag auf Einrichtung der EVG an Groupe E (VNB): Formular zur Meldung von Eigenverbrauch ohne ZEV
Nach Erhalt der EVG-Freigabe durch Groupe E (VNB): Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Elektroinstallationen durch einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl
Falls erforderlich, schickt Ihr Elektroinstallateur das TA Formular (Formular für Eingriffe an Tarifgeräten) an Groupe E (VNB), um die Installation geeigneter Mess- und Tarifgeräte zu beauftragen.
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Welche Schritte sind für einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch erforderlich?
Der ZEV wird vom Verteilnetzbetreiber (VNB) als ein einziger Endverbraucher betrachtet. Das bedeutet, dass die Verrechnung der Netznutzung sowie der aus dem Netz bezogenen Energie für den gesamten ZEV erfolgt und an den Vertreter des ZEV gerichtet wird.
Die Grundstückseigentümer sind verantwortlich für die Stromversorgung der am ZEV teilnehmenden Verbraucher.
Bei der Gründung eines ZEV haben die Verbraucher am Produktionsort das Recht, sich für die Grundversorgung durch den VNB zu entscheiden und somit die Teilnahme am ZEV abzulehnen. Anderfalls sind sie, ebenso wie ihre Nachfolger (vorbehaltlich bestimmter einschränkender Ausnahmen), an den ZEV gebunden.
Die Abrechnung für die interne Rechnungsstellung jedes Teilnehmers liegt in der Verantwortung des ZEV.
Für die interne Verbrauchsmessung jedes Teilnehmers hat der ZEV die Wahl zwischen zwei Optionen:
Er übernimmt die Verantwortung für die interne Messung selbst. In diesem Fall fallen nur die für die Abrechnung des gesamten ZEV erforderlichen Zähler und die Produktionszähler (sofern gesetzlich vorgeschrieben) in den Verantwortungsbereich des VNB.
Er überträgt die Verantwortung für die interne Messung dem VNB. In diesem Fall installiert der VNB die erforderlichen intelligenten Zähler und übermittelt dem Vertreter die Lastkurven (15-Minuten-Werte) aller Teilnehmer.
Bestimmung des Umfangs des Geltungsbereichs (Produktionsort) des ZEV: Der Produktionsort kann mehrere Grundstücke hinter einem einzigen Netzanschluss umfassen. Bei Niederspannung kann die Produktionsverbindung auch Liegenschaften mit unterschiedlichen Anschlüssen enthalten, die jedoch alle vom selben ersten Netzwerkknoten ausgehen. Produktionsorte
Gründung des Zusammenschlusses (Ernennung eines Vertreters, Zustimmung der Mitglieder, Festlegung der Tarifbedingungen für Messgeräte usw.)
Antrag auf Erstellung des ZEV an Groupe E (VNB): Anmeldeformular zur Gründung eines ZEV
Nach Erhalt der Freigabe des ZEV durch Groupe E (VNB) Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Elektroinstallationen durch einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl.
Falls erforderlich, schickt Ihr Elektroinstallateur das Formular TA Formular (Formular für Eingriffe an Tarifgeräten) an Groupe E, um die Installation der für den ZEV geeigneten Mess- und Tarifgeräte zu beauftragen.
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EVG
Die Eigenverbrauchsgemeinschaft ist eine Alternative zum ZEV. Sie ermöglicht den lokalen Energieaustausch innerhalb desselben Geltungsbereichs wie der ZEV, erfordert jedoch keinen formellen Zusammenschluss der Teilnehmer zu einem einzigen Endkunden.
Ein oder mehrere Produzenten, die der EVG angeschlossen sind, verkaufen ihre lokal erzeugte Solarenergie an Verbraucher vor Ort. Der zur Abdeckung des Verbrauchs erforderliche Restanteil wird vom VNB oder einem Drittanbieter bereitgestellt.
Die verschiedenen Mitglieder der EVG müssen die Bedingungen für den lokalen Energieaustausch vertraglich regeln.
EVG-Verbrauchsorte müssen im Versorgungsgebiet von Groupe E liegen.
Grundsätzlich müssen sich die Teilnehmer hinter demselben Anschluss wie die Erzeugungsanlage befinden. Im Niederspannungsbereich wird der Teilnehmerkreis auf Teilnehmer hinter Anschlussleitungen erweitert, die vom selben Netzknoten (Verteilerschrank, Abzweigpunkt, Niederspannungsschiene (NS) einer Transformatorenstation) ausgehen.
Derzeit ist das EVG-Modell im Versorgungsgebiet von Groupe E nur in einem begrenzten Umkreis verfügbar, welcher aus Verbrauchsorten hinter einem einzigen Anschluss besteht.
Die Gründung einer EVG in einem erweiterten Umkreis wird ab Januar 2026 möglich sein.
Gemäss den obengenannten Bedingungen hängt dies von der Netzstruktur ab. Diese Informationen werden vom VNB zur Verfügung gestellt. Groupe E bietet eine interaktive Karte an, mit der mögliche Zusammenschlüsse ermittelt werden können. Link zur Karte
Der Verwalter der EVG ist dafür zuständig, die Zustimmung der Endverbraucher zur Teilnahme an der EVG einzuholen.
Jeder Verbraucher kann frei entscheiden, ob er der EVG beitreten möchte oder nicht. Er muss auf jeden Fall seine Zustimmung zur Teilnahme geben.
Die Teilnehmer können die Beteiligung an der EVG jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem VNB sowie unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen der EVG beenden.
Die Verantwortung für die Messung für alle Teilnehmer der EVG liegt beim VNB. Die zur Verwaltung der EVG erforderlichen Messstellen zur Ermittlung der verschiedenen Stromflüsse müssen gemäss den Anforderungen des VNB bereitgestellt werden.
Der Verwalter der EVG ist dafür zuständig, jedem Teilnehmer die lokal erzeugte und verbrauchte Energie in Rechnung zu stellen.
Der VNB stellt jedem Teilnehmer die aus dem Netz bezogene Restenergie in Rechnung. Die Rechnung weist die lokal verbrauchte Energiemenge aus.
Es fallen keine zusätzlichen Kosten seitens des VNB an.
Die Gründung einer EVG muss dem Verteilnetzbetreiber drei Monate im Voraus angekündigt werden.
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ZEV
Der Zusammenschluss verkauft lokal erzeugte Solarenergie an die Verbraucher vor Ort. Er kauft auch beim VNB (Verteilungsnetzbetreiber) oder einem Drittanbieter die Energie, die vom Stromnetz bezogen wird, um sie den Verbrauchern des Zusammenschlusses weiterzuverkaufen.
Die Grundstückseigentümer sind für die Stromversorgung der Endverbraucher verantwortlich.
Der Zusammenschluss muss Energieversorgungsverträge abschliessen, beispielsweise durch einen Zusatzvertrag zum Mietvertrag.
Die Verbrauchsorte eines ZEV müssen sich im Versorgungsgebiet von Groupe E befinden.
Grundsätzlich müssen sich die Teilnehmer hinter demselben Anschluss wie die Erzeugungsanlage befinden. Im Niederspannungsbereich wird der Teilnehmerkreis auf Mitglieder hinter Anschlussleitungen erweitert, die vom selben Netzknoten (Verteilerschrank, Abzweigpunkt, Niederspannungsschiene (NS) einer Transformatorenstation) ausgehen.
Eine oder mehrere Produktionsanlagen versorgen den Zusammenschluss und machen mindestens 10 % der Anschlussleistung der Verbrauchsstellen des Zusammenschlusses aus.
Gemäss den obengenannten Bedingungen hängt dies von der Netzstruktur ab. Diese Informationen werden vom VNB zur Verfügung gestellt. Groupe E bietet eine interaktive Karte an, mit der mögliche Zusammenschlüsse ermittelt werden können. Link zur Karte
Die Grundstückseigentümer sind dafür zuständig, die Zustimmung der Endverbraucher zur Teilnahme am ZEV einzuholen.
Ein Mieter, der bereits vor Ort ist und von Groupe E versorgt wird, muss bei der Gründung des ZEV seine Zustimmung geben.
Ist der Mieter noch nicht in die Räumlichkeiten eingezogen, kann seine Teilnahme mit Unterzeichnung des Mietvertrags verpflichtend gemacht werden.
Im Fall eines vorhandenen Gebäudes:
Der Mieter kann die Teilnahme am ZEV verweigern. In diesem Fall wird er weiterhin von Groupe E versorgt.
Es ist wichtig, dass der VNB Kenntnis davon hat, wer nicht am ZEV teilnimmt.
Im Fall eines Neubaus:
Mieter können zur Teilnahme am ZEV verpflichtet werden, wenn sie nach der Gründung des Zusammenschlusses einziehen oder wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist.
Ein Mitglied kann den ZEV nur verlassen:
- wenn er sein Recht auf Netzzugang geltend machen möchte,
- wenn der ZEV eine angemessene Stromversorgung nicht gewährleisten kann oder
- wenn der ZEV seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Die Beendigung der Teilnahme muss dem Vertreter des ZEV drei Monate im Voraus schriftlich unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden.
Da der ZEV vom Netzbetreiber als Endverbraucher betrachtet wird, muss eine Bestimmung der Stromflüsse zwischen ZEV und Netz möglich sein. Bei einem ZEV hinter einem einzigen Anschlusspunkt kann die Messung mittels eines physischen Zählers am Gebäudeeingang oder durch Einrichtung eines virtuellen Messpunkts erfolgen, sofern alle ZEV-Mitglieder mit intelligenten Zählern (Smart Meter) ausgestattet sind. Bei einem ZEV, der mehrere Anschlussobjekte umfasst, werden Smart Meter entweder am Eingang jedes Anschlussobjekts angebracht oder für jedes Mitglied installiert. Ein virtueller Messpunkt ermittelt die Ströme rechnerisch zwischen ZEV und Netz.
Spezialfall:
Bei Vorhandensein eines Nicht-Teilnehmers mit interner Zählung durch den VNB wird nur das Modell mit der Installation von Smart Metern für jedes Mitglied akzeptiert. Wenn die interne Zählung durch private Zählung erfolgt, fordert Groupe E, dass die Zähler der Nicht-Teilnehmer physisch vor dem Zähler am Gebäudeeingang verkabelt sind.
Die Verantwortung für die interne Messung liegt im Ermessen des ZEV. Er kann diese Aufgabe entweder selbst übernehmen oder sie dem VNB übertragen. Falls der VNB weiterhin zuständig ist, müssen Smart Meter installiert werden, um den Verbrauch und die Erzeugung jedes Mitglieds und etwaiger Nichtmitglieder zu messen. Ab 2026 wird jeder zusätzliche Zähler mit einem Messtarif abgerechnet.
Falls der ZEV die Verantwortung für die interne Messung selbst übernimmt, wird Groupe E die eventuell vorhandenen Zähler abbauen und der ZEV muss ein eigenes Messsystem installieren.
Der ZEV kümmert sich um die Stromrechnungen an seine Mitglieder.
Grundsätzlich werden jedem Mitglied die Kosten seines Verbrauchs berechnet. Falls der VNB weiterhin für die interne Messung zuständig ist, übermittelt er dem Vertreter die Lastkurven jedes internen intelligenten Zählers.
Der VNB stellt dem Vertreter nur eine Rechnung über den Gesamtverbrauch des ZEV aus.
Nein, nur die vom gesamten ZEV aus dem Netz bezogenen kWh unterliegen diesen Gebühren.
Der VNB macht keine Angaben zur internen Abrechnung der einzelnen ZEV-Mitglieder. Der Vertreter des ZEV ist dafür zuständig, kann die Messaufgaben jedoch einem Dienstleister übertragen. Auf der Website von EnergieSchweiz finden Sie eine Tabelle, aus der hervorgeht, wie die Berechnung des Strompreises für den Eigenverbrauch in einen ZEV integriert werden kann. (Eigenverbrauch: Solarstrom auf Ihrem Dach).
Nur die interne Messung für die ZEV-Mitglieder verursacht zusätzliche Kosten. Im Jahr 2025 werden vom VNB keine Zusatzkosten in Rechnung gestellt. Ab 2026 hingegen wird jeder zusätzliche Zähler mit einem Messtarif abgerechnet, insbesondere bei interner Messung des ZEV durch Groupe E.
Die Gründung eines ZEV muss dem Verteilnetzbetreiber drei Monate im Voraus angekündigt werden.