Lokaler Strom teilen : LEG, EVG und ZEV

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Verschiedene Modelle

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Lokaler Strom teilen 

Sind Sie Eigentümer einer Produktionsanlage für erneuerbare Energien und möchten die erzeugte Energie mit anderen Verbrauchern teilen?

Nach geltendem Recht kann jeder Betreiber von Produktionsanlagen die von ihm selbst erzeugte Energie am Produktionsort verbrauchen. Er kann diese Energie auch verkaufen, damit sie lokal von Dritten verbraucht wird.

Entdecken Sie die verschiedenen derzeit existierenden Modelle für eine gemeinsame lokale Stromnutzung.

Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Eine LEG ermöglicht den Verkauf von lokal erzeugtem Strom innerhalb eines Quartiers oder einer gesamten Gemeinde. Der Aufbau einer LEG wird jedoch durch die Netztopologie eingeschränkt.

Für die in einer LEG gehandelte Energie wird ein Rabatt auf die Netznutzung gewährt:

  • 40 %, wenn die Teilnehmer vom selben Transformator versorgt werden
  • 20 %, wenn aufgrund der Entfernung der Teilnehmer mehrere Transformatoren nötig sind.

Die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)

Dieses Modell ermöglicht die gemeinsame Stromnutzung durch Bewohner eines Gebäudes oder durch Nachbarn, die über einen gemeinsamen Netzknoten versorgt werden. Die innerhalb der EVG geteilte Energie ist vom Netzentgelt befreit.

Jeder Teilnehmer unterhält neben seiner Beziehung zum Vertreter auch eine Vertragsbeziehung mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB).

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Dieses Modell ermöglicht es einem Erzeuger, den von seiner Anlage produzierten Strom direkt an Verbraucher im gleichen Umkreis wie eine EVG zu verkaufen. Die innerhalb des ZEV geteilte Energie ist somit ebenfalls vom Netzentgelt befreit.

Nach der Gründung des Zusammenschlusses werden alle Teilnehmer vom VNB als ein einziger Endkunde betrachtet. Der Zusammenschluss benennt einen Vertreter, der als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem VNB fungiert. Die Teilnehmer verzichten jeweils individuell auf ihre Grundversorgung durch den VNB.

Eigenschaften der jeweiligen Lösungen

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Umkreis

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In welchem Umkreis kann ich lokale Solarenergie kaufen oder verkaufen?

Mit der Karte von Groupe E können benachbarte Standorte identifiziert werden, wo die lokale Produktion direkt ohne Netzentgelt verbraucht werden kann. Wenn Sie Ihre Adresse eingeben und den entsprechenden Punkt auswählen, zeigt die Karte eine Liste der an unser Netz angeschlossenen Objekte, welche sich im Umkreis desselben Produktionsstandorts befinden (zulässiger Umkreis für den direkten Verbrauch der lokalen Produktion).

Achtung: Diese Karte zeigt die Gebäude, die aufgrund allgemeiner Kriterien hinsichtlich des Netzanschlusspunkts als Produktionsstätte in Frage kommen. Die Karte überprüft keine weiteren Bedingungen.

Zur Karte

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Zusammenfassung und Bedingungen

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Zusammenfassung

tableau RCP CEL

 

Die Bedingungen finden Sie in unserem Informationsblatt.

Weiterführende Informationen

Mehr zum Thema finden Sie auf der Informationsplattform zum Thema lokal erzeugter Strom.

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Zu unternehmende Schritte

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Möchten Sie eine LEG, eine EVG oder einen ZEV gründen?

  • Wählen Sie anhand unserer Karte das gewünschte Modell aus und identifizieren Sie Ihre potenziellen Partner.
  • Legen Sie die Regeln für Ihre Gemeinschaft fest (Verantwortlichkeiten, Abrechnung des gemeinsamen Energieverbrauchs, Bedingungen für Bei- und Austritt, Preise usw.).
  • Holen Sie die Zustimmung aller Teilnehmer ein (Erläuterungen, Verpflichtungen, Verantwortlichkeiten, Preise usw.).
  • Erfassen Sie die Messpunkte der Teilnehmer. Es handelt sich um eine 31-stellige Zahl, der ein CH vorangestellt ist. Sie finden diese Angabe auf Ihrer Stromrechnung oder in Ihrem Kundenbereich.
  • Um Zugang zum Portal zu erhalten, füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus.

Anmeldeformular

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FAQ

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Häufige Fragen

In unseren FAQ beantworten wir Ihnen gerne die häufigsten Fragen dazu.

Die vorliegenden FAQ dienen lediglich Informationszwecken. Die Leistungen von Groupe E unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jedes einzelne Produkt.

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Auf welchen Grundlagen basieren LEG, EVG und ZEV?

Diese drei Modelle ermöglichen den lokalen Stromaustausch.

LEG: Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft ermöglicht den Stromaustausch zwischen Erzeugern von erneuerbaren Energien und Verbrauchern. Die Schaffung einer LEG wird durch Gemeindegrenzen und Netztopologie eingeschränkt.

EVG: Die Eigenverbrauchsgemeinschaft ermöglicht den Austausch zwischen Stromerzeugern und Verbrauchern, die sich am selben Produktionsort befinden (identischer Umfang wie beim ZEV). Im Gegensatz zum ZEV erfordert dieses Modell keine formelle Bildung einer Gemeinschaft. Der oder die Erzeuger einer EVG verkaufen den lokal erzeugten Strom an die Endverbraucher vor Ort. Der zur Deckung des Verbrauchsbedarfs erforderliche Reststrom wird jedem Endverbraucher vom VNB oder einem Drittanbieter bereitgestellt. Die jeweiligen Teilnehmer der EVG müssen die Bedingungen für die lokale Stromverteilung vertraglich regeln.

ZEV: Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ermöglicht den Stromaustausch zwischen Erzeugern und Verbrauchern, die sich am selben Produktionsort befinden (identischer Umfang wie beim EVG). Ein Zusammenschluss liegt vor, wenn ein oder mehrere Grundstückseigentümer eine Stromversorgung einrichten, die ganz oder teilweise direkt am Produktionsort hergestellt wird. Der Zusammenschluss ist Gegenstand einer zwischen den Eigentümern unterzeichneten Vereinbarung. Er wird wie ein Endverbraucher behandelt, der durch einen einzigen Ansprechpartner gegenüber Groupe E vertreten wird. Die Grundeigentümer sind somit für die Stromversorgung der Endverbraucher zuständig.

Welche Bedingungen müssen für LEG, EVG und ZEV erfüllt sein?

Die Verbrauchsorte müssen sich im Versorgungsgebiet von Groupe E befinden.

LEG: Alle Mitglieder einer LEG müssen innerhalb derselben Gemeinde auf derselben Netzebene angeschlossen sein, und der Stromaustausch muss ohne Hochspannung erfolgen.

Die Gesamtleistung der an der LEG beteiligten Erzeugungsanlagen muss mindestens 5% der Anschlussleistung der teilnehmenden Verbraucher betragen.

EVG/ZEV: Grundsätzlich müssen sich die Teilnehmer hinter demselben Anschlusspunkt wie die Erzeugungsanlage befinden. Im Niederspannungsbereich (NS) wird der Mitgliederkreis auf Teilnehmer ausgeweitet, die sich hinter Anschlussleitungen befinden, die vom selben Netzknotenpunkt ausgehen (Verteilerkasten, Abzweigpunkt, NS-Sammelschiene einer Transformatorstation).

ZEV: Die Gesamtleistung der Produktionsanlagen, gemäss von der Branche festgelegten Regeln bestimmt, muss mindestens 10 % der Anschlussleistung der Verbrauchsstellen des Zusammenschlusses betragen.

Wie kann ich herausfinden, mit welchen Nachbarn ich eine LEG, eine EVG oder einen ZEV gründen kann?

Gemäss obigen Bedingungen hängt die LEG von der Netztopologie ab. Diese Informationen werden vom VNB bereitgestellt. Groupe E bietet eine interaktive Karte, mit der mögliche Zusammenschlüsse identifiziert werden können. Sie dient lediglich der Information und ist nicht vertraglich bindend. Die Möglichkeiten sind je nach Antrag von Fall zu Fall zu prüfen.

Welche Schritte sind erforderlich, um eine LEG, eine EVG oder einen ZEV zu gründen?
  • Vorbereitungsphase für den Antrag beim VNB
    • Identifizierung potenzieller Teilnehmer gemäss Umfang
    • Festlegen der Bedingungen zur Teilnahme (interne Regeln der Gemeinschaft: Preise, Modalitäten für Beitritt, Rechnungsstellung und Austritt, Ernennung des Vertreters (nur für LEG und ZEV), Verantwortlichkeiten usw.).
    • LEG: Erstellung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Mitgliedern gemäss Art. 19e StromVV. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt sich jedes Mitglied ausdrücklich mit der Teilnahme einverstanden.

      EVG: Einholung der ausdrücklichen Zustimmung jedes EVG-Mitglieds zur Teilnahme.

      ZEV: Erstellung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Mitgliedern gemäss Art. 16 StromVV. Einholung der ausdrücklichen Zustimmung jedes Erzeugers und Verbrauchers zur Teilnahme (ausserhalb von zuvor, beispielsweise im Mietvertrag, festgelegten Bedingungen).

  • Antrag auf Einrichtung einer LEG beim VNB
    • Einholen von Informationen (Messpunktnummern, Leistungsdaten der Produktionsanlagen usw.)
    • Falls noch nicht vorhanden, Erstellung eines Online-Kontos im Kundenbereich my-groupe-e.ch
    • Datenerfassung für die Online-Anfrage im Kundenbereich und Übermittlung der Anfrage
    • Überprüfung des Antrags durch Groupe E: Groupe E fordert insbesondere, dass der Kunde seine Teilnahme für jeden gemeldeten Messpunkt über sein Kundenbereich my.groupe-e.ch bestätigt. Groupe E setzt eine Frist von 10 Werktagen für die Bestätigung jeder Teilnahme.
  • Gründung
    • Groupe E installiert Smart Meter für Messpunkte, die noch nicht damit ausgestattet sind.
    • Groupe E bildet die LEG mit den Messpunkten, für die sie die Teilnahmebestätigung erhalten hat. Die Frist für die Inbetriebnahme beträgt 3 Monate ab der Teilnahmebestätigung der LEG-Mitglieder.
Welche Rolle übernimmt der Vertreter?

Der Vertreter ist der alleinige Ansprechpartner gegenüber Groupe E. Er teilt Groupe E die Gründung/Auflösung sowie die Zu- und Abgänge der Gemeinschaft oder des Zusammenschlusses mit. Zudem übermittelt er die technischen Daten zu den Produktions- und Speicheranlagen.

LEG: Groupe E stellt dem Vertreter alle Verbrauchs- und Produktionsdaten jedes einzelnen Mitglieds gemäss den gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung (insbesondere die Bereitstellung der Verbrauchs- und Produktionslastkurven jedes Mitglieds am Monatsende).

EVG: Groupe E stellt dem Vertreter die monatlich innerhalb der EVG für jeden Teilnehmer gehandelten Mengen zur Verfügung.

ZEV: Groupe E stellt dem Vertreter die Lastkurvendaten für alle Messpunkte zur Verfügung, die mit Zählern im Besitz von Groupe E ausgestattet sind.

Wer ist für die Einholung der Zustimmung der Endverbraucher zuständig?

Der Vertreter ist dafür verantwortlich, die Zustimmung der Endverbraucher zur Teilnahme an der Gemeinschaft einzuholen und informiert Groupe E diesbezüglich. Er übernimmt gegebenenfalls die Kosten für die Korrektur fehlerhafter Angaben. Im Rahmen des Erstellungsprozesses bittet Groupe E die angemeldeten Teilnehmer um eine Bestätigung ihrer Zustimmung.

LEG: Jeder Verbraucher kann einer LEG bei- oder aus ihr austreten, wobei eine Frist von drei Monaten und eventuelle Vertragsklauseln zu beachten sind. Er muss auf jeden Fall seine Zustimmung zur Teilnahme geben.

EVG: Jeder Verbraucher kann frei entscheiden, ob er einer EVG beitreten möchte oder nicht. Er muss auf jeden Fall seine Zustimmung zur Teilnahme geben.

ZEV: Die Grundstückseigentümer sind dafür zuständig, die Zustimmung der Endverbraucher zur Teilnahme am ZEV einzuholen. Bei der Gründung eines ZEV kann ein Mieter entscheiden, ob er dem ZEV beitreten möchte oder nicht. Nach der Erstellung des ZEV behält der Mieter den zuvor festgelegten Beteiligungsstatus bei. Der Vertreter informiert Groupe E über die Teilnehmer des ZEV. Er übernimmt gegebenenfalls die Kosten für Korrekturen aufgrund der Übermittlung falscher Daten.

Unter welchen Bedingungen kann ein Teilnehmer eine LEG, eine EVG oder einen ZEV verlassen?

LEG: Die Mitglieder können ihre Teilnahme zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem VNB und unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen der LEG beenden. Die Kündigung wird dem VNB vom Vertreter der LEG übermittelt.

EVG: Die Mitglieder können ihre Teilnahme an der EVG zum Monatsende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem VNB und unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen der EVG kündigen.

ZEV: Ein Mitglied kann seine Teilnahme am Zusammenschluss nur in folgenden Fällen beenden:

  • wenn er sein Recht auf Netzzugang geltend machen möchte
  • wenn der ZEV keine angemessene Stromversorgung gewährleisten kann
  • wenn der ZEV seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Das Ende der Teilnahme muss dem Vertreter des ZEV im Voraus schriftlich und unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Der Vertreter informiert den VNB mindestens drei Monate vor dem Austritt eines Teilnehmers.

Welche Anforderungen gelten für den Messplatz?

LEG/EVG: Die Zuständigkeit für die Messung jedes Teilnehmers einer LEG/EVG liegt beim VNB. Zur Erfassung der Ströme für die LEG/EVG-Verwaltung müssen die erforderlichen Standorte für die Installation der Messgeräte gemäss Anforderungen des VNB vorgesehen werden.

Fallbeispiele für die Zählung

1. Teilnehmer ist nur Verbraucher

Verpflichtung: ein Smart Meter pro Verbraucher

2. Teilnehmer ist nur Produzent

Verpflichtung: ein Smart Meter pro Produzent

3. Teilnehmer als Prosument (Verbraucher + Produzent)

  • Wenn Produktionsleistung > 30 kVA:
    • Zwei separate Zähler: einer für Produktion, einer für Verbrauch
    • Aufstellung:
      • In Reihe, wenn der Eigenverbrauch Vorrang hat (vor der Bereitstellung für LEG/EVG)
      • Parallel, wenn die gesamte Produktion der LEG/EVG zur Verfügung gestellt wird
  • Wenn Produktionsleistung ≤ 30 kVA:
    • Option 1: Ein einziger Smart Meter misst Produktion und Verbrauch, wenn der lokale Verbrauch Vorrang hat.
    • Option 2: Zwei separate Zähler (einer für Produktion, einer für Verbrauch, parallel), wenn die gesamte Produktion der LEG zur Verfügung gestellt wird.

ZEV: Der ZEV gilt als Endverbraucher. Daher muss es möglich sein, die Ströme zwischen ZEV und Netz zu bestimmen.

1. ZEV hinter einem einzigen Netzanschluss

Die Messung kann erfolgen:

  • Durch einen einzigen Smart Meter, der in der Nähe des Anschlusspunkts des Gebäudes installiert ist; so werden die ZEV-Netzflüsse direkt gemessen.
  • Durch Smart Meter für jedes ZEV-Mitglied; die ZEV-Netz-Flüsse werden auf der Grundlage aller Smart Meter berechnet.

2. ZEV hinter mehreren Netzanschlüssen

Die Messung kann erfolgen:

  • Durch Smart Meter, die am Eingang jedes ans Netz angeschlossenen Gebäudes installiert sind; die ZEV-Netzflüsse werden auf der Grundlage aller Smart Meter berechnet.
  • Durch Smart Meter für jedes ZEV-Mitglied; die ZEV-Netz-Flüsse werden dann auf der Grundlage aller Smart Meter berechnet.

Ein virtueller Messpunkt berechnet dann die Flüsse zwischen ZEV und Netz.

3. Sonderfall: nicht teilnehmendes Mitglied

  • Wenn die interne Zählung durch den VNB erfolgt:
    • Verpflichtung zur Installation eines Smart Meters für jedes Mitglied und jeden Nichtteilnehmer
  • Wenn die interne Zählung privat erfolgt:
    • Anforderung Groupe E: Die Zähler der Nichtteilnehmer müssen physisch vor dem Eingangszähler des Gebäudes verkabelt sein.
Wie funktioniert die Rechnungsstellung an die Mitglieder von LEG, EVG oder ZEV?

LEG/EVG: Der Vertreter ist dafür verantwortlich, jedem Teilnehmer den gelieferten Strom in Rechnung zu stellen und jeden Erzeuger für den von ihm gelieferten Strom zu vergüten. Er kann diese Tätigkeit mittels eines Dienstleistungsvertrags an ein Unternehmen delegieren.

Der VNB stellt jedem Teilnehmer die aus dem Netz stammende Restenergie in Rechnung und vergütet gegebenenfalls den Erzeugern die Rücknahme des ins Netz eingespeisten Reststroms. Er gibt auf der Rechnung die lokal verbrauchte Energiemenge an, ohne sie in Rechnung zu stellen.

ZEV: Der Zusammenschluss stellt den Mitgliedern des ZEV die Stromkosten in Rechnung. Wenn der VNB weiterhin für die interne Messung verantwortlich ist, übermittelt er dem Vertreter die Lastkurven jedes internen intelligenten Zählers. Der VNB stellt dem Vertreter nur eine einzige Rechnung für den Verbrauch des gesamten ZEV aus. Es vergütet den Produzenten die Rücknahme des ins Netz eingespeisten Reststroms.

Was kostet eine LEG, eine EVG oder ein ZEV?

LEG: Es fallen keine zusätzlichen Kosten seitens des VNB an.

EVG: Es fallen keine zusätzlichen Kosten seitens des VNB an.

ZEV: Einzig die interne Messung der ZEV-Mitglieder verursacht zusätzliche Kosten. Ab 2026 ist jeder zusätzliche Zähler mit dem Messtarif abgerechnet.

Welche Frist muss für die Einrichtung einer LEG, einer EVG oder eines ZEV eingehalten wer-den?

Eine LEG, eine EVG oder ein ZEV muss vom VNB innerhalb von drei Monaten nach deren Ankündigung und der Zustimmung der Teilnehmer eingerichtet werden.

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