Anhand Ihres Zählerstands lassen sich Ihr Energieverbrauch und – falls Sie über eine Solaranlage verfügen – auch Ihre Stromerzeugung genau ermitteln.
Diese Daten sind unverzichtbar zur Rechnungserstellung auf Grundlage Ihres tatsächlichen Verbrauchs und für eine korrekte Vergütung der erzeugten Energie.
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Wie oft wird die Ablesung durchgeführt?
Die Ablesehäufigkeit hängt davon ab, welcher Zählertyp bei Ihnen installiert ist. Je nach Gerät unterscheidet sich der Ablauf geringfügig.
Bei intelligenten Zählern, auch Smart Meter genannt, werden die Rechnungsdaten automatisch per Fernübertragung übermittelt, in der Regel vierteljährlich. Daher ist kein Einsatz erforderlich. Ein Besuch vor Ort erfolgt nur bei technischen Problemen.
Bei Zählern der älteren Generation erfolgt die Ablesung manuell, üblicherweise einmal pro Jahr.
Für Photovoltaikanlagen erfolgt die Messung bis zu viermal pro Jahr, um die Stromerzeugung zu überprüfen.
Wie erkennt man einen Zählerableser von Groupe E?
Ein offizieller Stromableser ist leicht zu erkennen. Er trägt Kleidung mit dem Groupe E-Logo und ist in einem Firmenfahrzeug unterwegs.
Er trägt ausserdem einen Ausweis mit seinem Foto, seinem Namen und den Kontaktdaten von Groupe E bei sich. Auf Anfrage kann er sein Ablesegerät vorzeigen, auf dem Ihr Name und Ihre Adresse vermerkt sind.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Groupe E, bevor Sie Zugang zu Ihrer Anlage gewähren.
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Wie erfolgt die Ablesung?
Der Vorgang ist ganz einfach und schnell: Er dauert meist weniger als zwei Minuten. Sie müssen nichts vorbereiten, der Ableser braucht lediglich Zugang zum Stromzähler.
Es wird keine Vorankündigung verschickt: Der Ableser kommt zu Ihnen nach Hause und nimmt die Ablesung vor.
Was passiert, falls ich nicht zuhause bin?
Falls nötig unternimmt der Ableser mehrere Versuche zu verschiedenen Tageszeiten, auch mittags oder abends.
Sollte der Zugang dennoch unmöglich sein, hinterlässt er eine Benachrichtigungskarte oder nimmt Kontakt auf, sodass ein Termin vereinbart werden kann.
Als letzte Möglichkeit wird eine Karte in Ihren Briefkasten gelegt. Damit können Sie Ihre Zählerstände selbst übermitteln, entweder per Post oder online auf der Groupe E-Website.
In bestimmten Fällen, insbesondere bei Zweitwohnsitzen oder wenn kein namentlich gekennzeichneter Briefkasten vorhanden ist, kann ein Antrag auf dem Postweg eingereicht werden.