Rücknahmepreise meiner überschüssigen Photovoltaik-Produktion
Title
Vergütung
Eigenen Strom produzieren und verbrauchen
Sind Sie Eigentümer einer Solaranlage und nutzen nicht Ihre gesamte Produktion als Eigenverbrauch? Wir übernehmen Ihre Überschüsse zu günstigen Preisen.
Möchten Sie Solarzellen auf Ihrem Dach installieren und Ihren eigenen Strom produzieren?
Die Vergütung von Produzenten gilt für die gesamte erzeugte Energie, welche ins Netz von Groupe E eingespeist wird. Die Preise stützen sich auf das geltende Bundesrecht sowie die Branchenempfehlungen, insbesondere auf die Art. 15 EnG, Art. 12 EnV, Art. 4a STromVV und den Anhang 1.2 des EnFV.
Die Rücknahmebedingungen werden regelmässig ausgewertet und können zu einem Marktpreis tendieren. Die Änderungsfrist für die Rücknahmekonditionen ist in den AGB festgelegt.
Falls Sie Ihre Anlage ans Verteilnetz anschliessen, kaufen wir Ihre Produktionsüberschüsse.
Rücknahmepreise 2025
Produktionsanlagen bis 1 MW, aus erneuerbaren Energiequellen:
- Energie: Referenzmarktpreis für die entsprechende Technologie (Art. 15 EnG), vom BFE veröffentlicht
(Dokumente – Marktpreis - PDF Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV, Seite 2/5 - Quartalspreis in Fr./MWh)
- Herkunftsnachweis (Übernahme unter bestimmten Bedingungen): 4 Rp./kWh
Die MwSt. (8.1%) kommt hinzu, sofern der Produzent ihr unterliegt.
Die Mindestpreise richten sich nach der geltenden Gesetzgebung.
Solaranlagen unter 30 kW, mit oder ohne Eigenverbrauch | 6 Rp./kWh |
Solaranlagen von 30 bis 100 kW, mit Eigenverbrauch | 5.81 bis 1.8 Rp./kWh |
Solaranlagen von 30 bis 100 kW, ohne Eigenverbrauch | 6.2 Rp./kWh |
Solaranlagen von 100 bis 150 kW, mit Eigenverbrauch | 1.8 bis 1.2 Rp./kWh |
Solaranlagen von 100 bis 150 kW, ohne Eigenverbrauch | 6.2 Rp./kWh |
Wasserkraftanlagen bis zu 150 kW | 12 Rp./kWh |
Andere Anlagen | Kein Mindestpreis |
Quartalspreise für 2025
1. Quartal 2025
- Quartalspreis (BFE) und Groupe E, ohne Herkunftsnachweis: 10.38 Rp./kWh
- Preis Groupe E mit Herkunftsnachweis: 14.38 Rp./kWh
2. Quartal 2025
- Quartalspreis (BFE): 2.759 Rp./kWh
- Preis Groupe E, ohne Herkunftsnachweis: 6 Rp./kWh bis 30 kW, danach je nach Leistungsstufe abnehmend (siehe Grafik)
- Preis Groupe E, mit Herkunftsnachweis: 10 Rp./kWh bis 30 kW, danach je nach Leistungsstufe abnehmend (siehe Grafik)
3. Quartal 2025: Bekanntgabe im Oktober 2025
4. Quartal 2025: Bekanntgabe im Januar 2026
Mindestpreise der Energieverordnung (EnV) gemäss Leistungsstufe

Marktpreise pro Quartal von 2023 bis 2025

Mehr dazu
Rücknahme von Strom aus Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energie bis zu 1 MWRücknahme von Strom aus Erzeugungsanlagen für nicht erneuerbare Energie zum Marktpreis
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Abläufe
Vorgehen für die Einspeisung von Produktionsüberschüssen
Von Ihnen vorzunehmen
- Angebotsanfrage für die Realisierung Ihrer Fotovoltaikanlage
- Anschlussanfrage über Elektroform durch einen Elektroinstallateur
- Im Falle der Übertragung Ihres Herkunftsnachweises an Groupe E (vorbehaltlich der Einkaufs- und Annahmebedingungen von Groupe E), bitte den Dauerauftrag gleich nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage auf der Website von Pronovo erfassen.
3.1. Das beiliegende Dokument ist Ihnen bei dieser Registrierung behilflich. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum System der Herkunftsnachweise.
3.2. Bitte unbedingt das Konto Groupe E AG Solaranlagen unter Empfänger eingeben. - Sobald der Dauerauftrag von Groupe E geprüft und akzeptiert wurde, erhalten Sie die zusätzliche Vergütung für den Herkunftsnachweis. Im Falle einer Ablehnung erinnern wir Sie daran, dass es Ihnen freisteht, Ihren Herkunftsnachweis an einen Dritten zu verkaufen.
Von Fachleuten vorzunehmen
- ETA (Eingriff auf Tarifapparate), durchgeführt von einem Elektroinstallateur
- Inbetriebnahme der Anlage durch einen Elektroinstallateur oder einen Solarteur
- Installation des Zählers durch Groupe E
- Zertifizierung der Anlage durch einen unabhängigen Gutachter
Anleitung für Anlagenbetreibenden (Pronovo)
Dauerauftrag im Schweizer Herkunftsnachweissystem
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Funktionsweise
Vergütung für Fotovoltaikproduzenten
Ihren eigenen Strom mithilfe von Fotovoltaikmodulen zu erzeugen, bedeutet eine konkrete Investition in die Energiewende. Sie nutzen den Strom für Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen, während die überschüssige Produktion ins Stromnetz eingespeist wird, wofür Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Vergütung erhalten.
Wie wird dieser Betrag berechnet?
Im Anschluss finden Sie ein paar Erklärungen zur Rücknahmevergütung von Groupe E.
Weil überschüssige Solarenergie eine neue Herausforderung bedeutet, insbesondere für die Netzstabilität. Im Sommer führt die hohe Solarenergieproduktion bei geringem Verbrauch zu niedrigeren oder sogar negativen Preisen auf dem Strommarkt. Im Winter hingegen steigt der Strompreis, da die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien geringer ist.
Nach der Annahme des Stromgesetzes durch das Volk im Juni 2024 beschloss der Gesetzgeber, die Rücknahmepreise für sogenannte „graue“ Energie (deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist) aus den Produktionsanlagen der ganzen Schweiz zu vereinheitlichen. Groupe E setzt somit ab 2025 die neue Berechnungsgrundlage um (Art. 15, Abs. 1bis des neuen EnG). Diese richtet sich nach den vierteljährlich vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichten Preisen.
Ihre erneuerbare Energie wird auch mittels Herkunftsnachweis vergütet (Bedingungen auf unserer Webseite verfügbar). Dieser Nachweis wurde am 1. Januar 2025 von 3 Rp./kWh auf 4 Rp./kWh erhöht.
Der vom BFE veröffentlichte Referenzmarktpreis für Photovoltaikanlagen entspricht dem Durchschnitt der Börsenkurse für Swissix-Strom für den nächsten Tag (day-ahead) über ein Quartal, gewichtet mit der effektiven viertelstündlichen Einspeisung einer Gruppierung von Photovoltaikanlagen.
Die Leistung einer Photovoltaikanlage kann anhand verschiedener Kriterien bestimmt werden: Leistung der Module, Leistung des Wechselrichters, zulässige Leistung am Einspeisepunkt usw. Zur Bestimmung der Mindestpreise ist die Definitionsvorlage der Energieverordnung (Art. 13 EnV) heranzuziehen, wonach die Leistung einer Photovoltaikanlage aufgrund der normierten Leistung der Module festgelegt wird.
Zur Ermittlung des Rücknahme-Mindestpreises stützen wir uns somit auf die Leistung der Module, die grundsätzlich bei Pronovo angegeben ist.
Um bestimmte Erzeuger vor finanziellen Risiken zu schützen, hat der Gesetzgeber beschlossen, einen Mindestpreis* anzuwenden, falls die vierteljährlichen Marktpreise unter diesen Schwellenwerten liegen sollten, nämlich:
Solaranlagen unter 30 kW, mit oder ohne Eigenverbrauch | 6 Rp./kWh |
Solaranlagen von 30 bis 100 kW, mit Eigenverbrauch | 5.81 bis 1.8 Rp./kWh |
Solaranlagen von 30 bis 100 kW, ohne Eigenverbrauch | 6.2 Rp./kWh |
Solaranlagen von 100 bis 150 kW, mit Eigenverbrauch | 1.8 bis 1.2 Rp./kWh |
Solaranlagen von 100 bis 150 kW, ohne Eigenverbrauch | 6.2 Rp./kWh |
Wasserkraftanlagen bis zu 150 kW | 12 Rp./kWh |
Andere Anlagen | Kein Mindestpreis |
*Mindestpreis, Art. 12, 1bis EnV 2026
Seit 1. Januar 2025 erfolgt die Vergütung nach jedem Kalenderquartal, sobald das BFE die entsprechenden Preise veröffentlicht. Was die Rechnungsstellung betrifft, sind seit 1. Januar 2025 folgende Änderungen gültig:
- Bei Quartalsrechnungen erhalten Sie Ihre Rechnung auch weiterhin alle drei Monate. Die Intervalle richten sich nach den Kalenderquartalen (Rechnungen im April für das erste Quartal, im Juli für das zweite usw.).
- Wenn Sie Monatsrechnungen erhielten und weniger als 100’000 kWh/Jahr verbrauchen, wird Ihre Rechnung vierteljährlich ausgestellt.
- Wenn Sie Monatsrechnungen erhielten und mehr als 100’000 kWh/Jahr verbrauchen, bleibt Ihre Rechnung auch weiterhin monatlich. Jedoch bekommen Sie alle drei Monate eine Gutschrift für Ihre Produktion.
Die Quartalspreise werden direkt auf der Webseite des BFE veröffentlicht (Dokumente – Marktpreis - PDF Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV, Seite 2/5 - Quartalpreis in Fr./MWh).
Negativpreise sind tatsächlich in den letzten Monaten in der Schweiz aufgetreten, bei reichlichem Angebot und geringer Nachfrage. Dies geschieht insbesondere im Sommer bei hoher Photovoltaikproduktion und geringem Verbrauch. Mit den Mindestpreisen hat der Gesetzgeber bereits eine erste Sicherheit für bestimmte Produktionskategorien eingeführt.
Das BFE veröffentlicht die Referenzmarktpreise innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Ende jedes Kalenderquartals.
Beim Stromverkauf an ihre Kunden wendet Groupe E einen Tarif an, der drei Elemente abdecken muss:
den Preis der Energie, welche Groupe E direkt in eigenen Anlagen erzeugt, auf dem Markt als Ergänzung oder direkt von Kunden mit einer Stromerzeugungsanlage in ihrem Versorgungsgebiet kauft,
die Kosten für den Stromtransport durch ihr Netz,
verschiedene Abgaben und Gebühren, die Groupe E erheben und an die öffentlichen Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden) abführen muss.
Groupe E übernimmt und vergütet ausschliesslich die Energie. Die Kosten für das Stromnetz und die Steuern können den Eigenproduzenten nicht vergütet werden. Ausserdem ist diese Energie üblicherweise nicht geregelt und schwer vorherzusehen. Ihre Einspeisung ins Netz erfolgt generell im Sommer, wenn sie reichlich vorhanden ist und der Verbrauch unserer Kunden gering ist. Rund 75% der Sonnenenergie wird im Sommer erzeugt, gegenüber 25% im Winter.
Nein, Groupe E wendet, wie schon seit 1. Januar 2024, auch weiterhin die vierteljährlich vom Bundesamt für Energie veröffentlichten Marktpreise an (andere Technologien). Dieser Preis ändert sich alle drei Monate. Der Marktpreis basiert auf dem monatlichen Durchschnitt der Day-Ahead-Preise, welche an der Schweizer Strombörse festgelegt werden.
Am besten nutzen Sie Ihren selbst erzeugten Strom. Zudem sollten Sie, wenn möglich, die grösseren elektrischen Geräte (Wärmepumpe, Ladestation, Warmwasserbereiter) für den Zeitraum programmieren, in dem die Photovoltaikproduktion am höchsten ist.
Die Berechnungsregeln sind nicht dieselben, entsprechend dem gesetzlichen Rahmen. Die Rücknahmepreise richten sich nach dem vom BFE veröffentlichten Marktpreis (auf der Grundlage des Solarproduktionsprofils), während die Verbrauchertarife von Produktionskosten, Markteinkäufen und langfristigen Verträgen bestimmt werden.
Die Strompreise folgen den Marktregeln, beruhend auf Angebot und Nachfrage. Wenn der Strom in grossen Mengen vorhanden und die Nachfrage gering ist, ist der Preis niedrig. Dies ist insbesondere im Frühling und im Sommer der Fall, wenn der Heizbedarf sinkt und Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen den meisten Strom produzieren. Im Gegensatz dazu sind die Preise im Herbst und Winter höher. Die Schwankungen unserer Verbrauchertarife sind hauptsächlich auf die Winterenergie zurückzuführen, deren Preise stark angestiegen sind. Die Tatsache, dass 75% der Solarenergie im Sommer erzeugt wird, erklärt, warum der Anstieg bei den beiden Preisen nicht gleich hoch ist. Ausserdem ist Sonnenenergie nicht geregelt und schwerer vorhersehbar.
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Nützliche Infos
Hier finden Sie alle relevanten Links und Dokumente
Groupe E
- Rücknahme von Strom aus Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energie bis zu 1 MW
- Rücknahme von Strom aus Erzeugungsanlagen für nicht erneuerbare Energie zum Marktpreis
- Rechnung Modell
- Technische Zählerschemata (Seiten 52 bis 60)