
Ab 1. Januar 2026 sinken die Stromtarife von Groupe E um durchschnittlich 1,6 % (unter Berücksichtigung aller Rechnungsbestandteile). Dieser Rückgang ist von Haushalt zu Haushalt verschieden und hängt von mehreren Faktoren ab.
Bei einem jährlichen Verbrauch von 4 500 kWh beispielsweise (Kategorie H4 gemäss Definition der Eidgenössischen Elektrizitätskommission – Elcom) sinkt die Jahresrechnung um CHF 74.–, was einer Reduzierung von 5,6 % entspricht.
Allerdings kann bei ausschliesslicher Nutzung des Einheitstarifs und einem jährlichen Verbrauch von weniger als 2 000 kWh die Rechnung leicht ansteigen, aufgrund der Fixkosten für Grundbetrag und Messtarif.
Laut einer Umfrage des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) vom Juni 2025 liegen die Groupe E-Tarife unter dem nationalen Mittelwert, mit einem Durchschnittspreis von 27,28 Rp./kWh für 2026 gegenüber 28,90 Rp./kWh im Jahr 2025.
Sie können den Betrag Ihrer Rechnung für 2026 schätzen und ihn in Ihrem Kundenbereich my.groupe-e.ch mit demjenigen für 2025 vergleichen.
Der Energieanteil bleibt 2026 insgesamt unverändert.
- Einheitstarif: Keine Änderung im Vergleich zu 2025
- Doppeltarif: Aufgrund der Reduzierung der Anzahl Stunden im Hochtarif (siehe Frage 9) wird der Hochtarif (HT) von 16,25 ct./kWh auf 16,65 Rp./kWh ansteigen, während der Niedertarif (NT) unverändert bei 11,95 Rp./kWh bleibt (Referenz: Produkt PLUS/ohne MwSt.). Da die Anzahl Niedertarifstunden ansteigt, bleibt die Stromrechnung stabil oder sinkt sogar für Kund·innen, die ihren Verbrauch in diese Zeiten verlagern (Niedertarif von 12.00 bis 17.00 Uhr und von 23.00 bis 7.00 Uhr, täglich).
Die Komponente «Verteilnetz» umfasst die Dienstleistungen von Groupe E und Swissgrid und sinkt im Durchschnitt um 0,43 Rp./kWh. Zur Anpassung an die Entwicklung der Bundesgesetzgebung, die der Leistungsstärke einen höheren Stellenwert einräumt, erhöht Groupe E die Tarife mit einer Leistungskomponente um 1,20 CHF/kW pro Monat und senkt den Preis pro kWh. In bestimmten Fällen kann dies zu einem Anstieg des durchschnittlichen Strompreises führen.
Durchschnittliche Tarifentwicklung 2025/2026
Nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2025 (-3 Rp./kWh) stabilisiert Groupe E ihre Energietarife für 2026. Für diese Entscheidung gibt es vier Hauptgründe:
Rückgang aufgrund des Marktpreises
Im Jahr 2023 sind die Strompreise nach Rekordanstiegen in den Jahren 2021–2022 wieder gesunken. Groupe E legt ihre Einkäufe für drei Jahre im Voraus fest, sodass sich dieser Rückgang ab 2026 auf die Tarife auswirkt.
Gleichzeitig hat Groupe E zur Sicherstellung der Winterversorgung einen Mehrjahresvertrag über die Bereitstellung von Kernenergie unterzeichnet und treibt ihre Projekte im Bereich erneuerbarer Energien weiter voran.
Deutlicher Kostenanstieg für die Rücknahme von Solarenergie
Groupe E zählt zu den Schweizer Verteilnetzbetreibern mit der grössten installierten Photovoltaikleistung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Energie abzunehmen, teilweise zu über dem Marktpreis liegenden Preisen (garantierter Mindestrücknahmepreis), was seit drei Jahren einen starken Kostenanstieg verursacht.
Zusätzlich verursacht diese Energie, deren Produktion schwer vorhersehbar ist, hohe Regulierungskosten, damit das Gleichgewicht zwischen der geplanten Produktion und dem tatsächlichen Verbrauch sichergestellt wird. In der Schweiz sind diese Kosten von 50-80 Millionen Franken pro Jahr auf über 350 Millionen Franken im Jahr 2024 gestiegen, was eine Zunahme von rund 500 % bedeutet. Auch Groupe E ist von diesem Effekt betroffen und muss mit mehreren Millionen Franken für Regelenergie rechnen.
Nicht gedeckte Kosten aus den Vorjahren
Da die Tarife vor dem jeweiligen Versorgungsjahr festgelegt werden, führen Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten und den im Laufe des Jahres erzielten Einnahmen zu einem Mechanismus der „Über-“ oder „Unterzahlung“ gegenüber der Kundschaft (z. B. aufgrund von Verbrauchsschwankungen, Marktpreisänderungen usw.).
Ein beträchtlicher Anteil der „nicht ausreichend erhobenen“ Beträge aus dem Energiekrisejahr 2022 muss noch nachgeholt werden und kann gemäss den gesetzlich vorgesehenen Fristen bis 2027 in die Tarife einbezogen werden.
Diverse Neuerungen im rechtlichen Rahmen
Nach der Zustimmung der Bevölkerung zum neuen Stromgesetz am 9. Juni 2024 wird der bewilligte Gewinn pro Kunde sowie der Anteil unserer Eigenproduktion in unseren Tarifen reduziert.
Die Energiewende – die insbesondere in der Elektrifizierung von Mobilität und Heizung sowie in der Entwicklung dezentraler Produktionsanlagen (z. B. Solaranlagen) zum Ausdruck kommt – setzt das gesamte Stromnetz stark unter Druck. Dies erfordert erhebliche Investitionen und ein komplexeres Management als bisher. Die von der Bundesgesetzgebung vorgeschriebene Einführung intelligenter Zähler verursacht ebenfalls bedeutende Kosten.
Groupe E setzt sich voll und ganz für diese Entwicklungen innerhalb ihres Netzes ein und achtet dabei auf die Gewährleistung erschwinglicher Tarife für dessen Nutzung. Dazu führen wir regelmässig Kostenanalysen zur Optimierung der Netzverwaltung durch.
Zudem hat der Bund beschlossen, den zulässigen Ertrag aus Investitionen ins Stromnetz zu senken. Durch diese Massnahme und ein straffes Kostenmanagement können die Netznutzungstarife leicht gesenkt werden.
Die Bundesgesetzgebung zur Stromversorgung (StromVG und StromVV) wurde geändert. Zu den Änderungen gehört eine neue Verpflichtung für Verteilernetzbetreiber, ab 1. Januar 2026 den Tarif für die Verbrauchsmessung vom Grundbetrag zu trennen.
Konkret bedeutet dies, dass auf Ihrer Rechnung eine neue Zeile mit dem Messtarif für Ihren Verbrauch erscheint.
Bisher waren die Messkosten im Bestandteil «lokales Verteilnetz von Groupe E» enthalten, genauer gesagt im Grundpreis.
Diese Trennung soll dem Verursacherprinzip besser gerecht werden: Jede Art von Messpunkt wird entsprechend den tatsächlich verursachten Kosten abgerechnet.
Wieviel bezahle ich für Messgebühr und Grundpreis?
Der Messpreis hängt vom Typ des Messpunkts ab.
Der neue Grundbetrag variiert je nach Netznutzungstarif und Abrechnungshäufigkeit (vierteljährlich oder monatlich).
Beispiel für Standardverbrauch ohne Solaranlage (ein einziger Messpunkt):
Beispiel für Standardverbrauch mit einer kleinen Stromerzeugungsanlage <30 kVA (zwei Messpunkte, jeweils für Verbrauch und Produktion):
Für 2026 sind mehrere Anpassungen geplant:
- Kosten für Transportnetz: +0.05 Rp./kWh
- Systemdienstleistungen (auf der Rechnung separat ausgewiesen): -0.28 Rp./kWh
- Winterstromreserve: +0.18 Rp./kWh
- Solidaritätszuschlag (neu): +0.05 Rp./kWh
Insgesamt belaufen sich die von Swissgrid für 2026 erhobenen Kosten auf 1,87 Rp./kWh und bleiben damit gegenüber 2025 nahezu unverändert.
Die getrennte Anzeige von Winterstromreserve und Solidaritätszuschlag ist mittlerweile laut Bundesgesetz vorgeschrieben. Ebenso ermöglicht die separate Ausweisung der Systemdienstleistungen eine genaue Abrechnung der Netznutzung für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), da der gesetzlich vorgesehene Rabatt nicht für Systemdienstleistungen gilt.
Beispiel für Kunden vom Typ H4 (Produkt PLUS):

Energie | 14.55 Rp./kWh |
Groupe E-Netz | 6.91 Rp./kWh |
Messtarif | 1.65 Rp./kWh |
Swissgrid-Netz | 1.14 Rp./kWh |
Stromreserve | 0.41 Rp./kWh |
Systemdienstleistungen | 0.27 Rp./kWh |
Solidaritätszuschlag | 0.05 Rp./kWh |
Bundesabgaben | 2.30 Rp./kWh |
Total | 27.28 Rp./kWh |
Zurzeit besteht die Stromrechnung aus vier Elementen:
- Energie
- Regionales Verteilnetz von Groupe E
- Nationales Übertragungsnetz Swissgrid (insbesondere Höchstspannungsnetz und Stromreserve)
- Abgaben
Ab 2026 sind zwei wesentliche Änderungen vorgesehen:
- Für den Bestandteil « Regionales Verteilnetz von Groupe E»:
- Der Messtarif wird gemäss Bundesgesetzgebung von der Netznutzung getrennt. Bis Ende 2025 ist er im Grundpreis enthalten.
- Dieser neue Tarif gilt für alle Messpunkte, einschliesslich derjenigen für Erzeugung und Einspeisung sowie virtuelle Messpunkte.
- Für den Bestandteil « Nationales Netz Swissgrid »:
- Die Systemdienstleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Bis Ende 2025 sind sie in den Kosten für das nationale Netz enthalten.
- Im Einklang mit den Bundesgesetzen wird eine neue Zeile mit dem Titel «Solidaritätszuschlag» hinzugefügt. Dieser Betrag dient der Finanzierung der Stromnetz-Verstärkung und der vorübergehenden Unterstützung der Schwerindustrie.
Der Einheitstarif bleibt unverändert.
Hingegen wird Groupe E angesichts der starken Zunahme von Solarenergie zusätzlich zu den bestehenden Zeitfenstern beim Doppeltarif neue Niedertarifzeiten am Nachmittag einführen. Ab 2026 beginnt die Nachttarifzeit um 23 Uhr.
Insgesamt erhöht sich die Stundenzahl im Niedertarif von 77 auf 98 Stunden pro Woche.
Neue Zeitfenster ab 1. Januar 2026
Niedertarif: von Montag bis Sonntag, 12.00 bis 17.00 Uhr und 23.00 bis 7.00 Uhr
Hochtarif: von Montag bis Sonntag, 7.00 bis 12.00 Uhr und 17.00 bis 23.00 Uhr
Die Niedertarifzeiten sind optimal, um Ihre Haushaltsgeräte zu nutzen, Ihr Elektrofahrzeug aufzuladen oder Ihre Heizung zu programmieren, wenn Strom reichlich vorhanden, erneuerbar und günstiger ist. Die restlichen Stunden fallen unter den Hochtarif, der bis 23 Uhr verlängert wird.
Abschaffung des unterbrechbaren Doppeltarifs
Der unterbrechbare Doppeltarif wird abgeschafft und durch den Doppeltarif ersetzt.
Falls Sie eine Wärmepumpe oder eine Elektroheizung nutzen, erhalten Sie automatisch einen Bonus auf Ihre Rechnung, um die ferngesteuerte Unterbrechung von maximal zwei Stunden am frühen Abend während des Hochtarifs auszugleichen. Sie brauchen nichts weiter zu tun.
Dieser Bonus wird nur gewährt, wenn Ihre Heizungsanlage an Ihren individuellen Stromzähler angeschlossen ist.
Mehr dazu auf:
Option Bonus
Ich habe eine Wärmepumpe (WP) oder eine Elektroheizung und nutze den unterbrechbaren Doppeltarif. Was ändert sich für mich durch diesen Bonus?
Ab 1. Januar 2026 werden Sie automatisch vom unterbrechbaren Doppeltarif auf den Doppeltarif mit Bonus umgeschaltet. Konkret bedeutet das, dass Ihr derzeitiger Rabatt – nämlich die Senkung des Hochtarifs um 0,6 Rp./kWh im Rahmen des unterbrechbaren Doppeltarifs – separat als Festbetrag auf Ihrer Rechnung ausgewiesen wird.
Diese Pauschale beträgt CHF 50.- pro Jahr für ein Gerät mit bis zu 23 kW Leistung, was den meisten Wärmepumpen und Elektroheizungen entspricht. Dank dieser neuen Rechnungsdarstellung wird die Vergütung Ihrer Flexibilität transparenter, weil der Ihnen ausgezahlte Betrag klar ausgewiesen ist.
Falls Sie die Abschaltung Ihrer Wärmepumpe oder Elektroheizung durch Groupe E nicht mehr wünschen, beantragen Sie einfach eine Umstellung auf den Doppeltarif ohne Bonus. Diesen Vorgang können Sie ab Ende 2025 direkt in Ihrem Kundenbereich unter my.groupe-e.ch durchführen.
Mehr dazu auf:
Option Bonus
Verändern sich mit der Abschaffung des unterbrechbaren Doppeltarifs die Abschaltzeiten meiner Heizanlage?
Ja. Groupe E hat die Abschaltzeiten der Heizungsanlagen bereits im Sommer 2025 angepasst. Historisch gesehen erfolgte die Unterbrechung zur Mittagszeit (von 11.00 bis 12.15 Uhr). Im Zuge der Entwicklung des Stromverbrauchs, insbesondere durch den Eigenverbrauch von Solarenergie in den Mittagsstunden, hat sich die Hauptverbrauchszeit jedoch in die Abendstunden verlagert.
Die Unterbrechung erfolgt nun für eine Dauer von 1 Stunde und 15 Minuten, zwischen 17.45 und 18.45 Uhr (der Beginn der Unterbrechung kann je nach Anlage variieren). Dieser Umstieg ist auch für Solarstromproduzenten von Vorteil: Sie können ihren selbst erzeugten Strom in der mittäglichen Hauptproduktionszeit nutzen.
Wie bei der früheren Mittagsunterbrechung bleibt Ihr Wohnkomfort unverändert. Wenn Ihre Heizungsanlage richtig ausgelegt ist, wird diese Unterbrechung aufgrund der Wärmespeicherung des Gebäudes kaum spürbar sein.
Welche Auswirkungen haben die neuen Zeiten auf die Funktionsfähigkeit meiner Wärmepumpe und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Es könnte interessant sein, Ihre Wärmepumpe neu zu programmieren, damit sie vorrangig in Niedertarifzeiten läuft. Normalerweise sollten Sie das selbst programmieren können. Ist dies nicht der Fall, kann Ihnen das Unternehmen, das die Anlage installiert hat, dabei behilflich sein.
Wenn Sie Ihre Wärmepumpe nicht neu programmieren oder dies nicht möglich ist, sollte sich Ihre Rechnung nicht erhöhen.
Der Unterschied zwischen den Tarifen BASIC und PLUS kommt ausschliesslich vom Preis der Herkunftsgarantie (GO), welche als Nachweis für die Stromherkunft dient.
Die Preise für Herkunftsnachweise bleiben weitgehend unverändert (da sie überwiegend aus unserer eigenen Produktion oder aus Einkäufen bei lokalen Eigenproduzenten stammen), im Gegensatz zur sogenannten grauen Energie.
Mehr Informationen zum Thema:
In Ihrem Kundenbereich my.groupe-e.ch können Sie Ihren Rechnungsbetrag für 2026 simulieren und mit demjenigen von 2025 vergleichen. In der Rubrik „Rechnungen” finden Sie auch Einzelheiten zu Ihrem Stromtarif sowie Ihre letzte Jahresabrechnung.
Falls Sie noch kein Konto haben, können Sie sich mit den Angaben auf Ihrer letzten Rechnung anmelden.
Der Rechnungsbetrag ist spätestens am Fälligkeitsdatum auf der Rechnung zu begleichen, in der Regel 30 Tage nach dem Ausstellungsdatum. Es ist aber möglich, in Ihrem Kundenbereich my.groupe-e.ch die Zahlungsfrist zu verlängern oder Ihre Zahlungen in mehrere Raten aufzuteilen.
Seit 1. Januar 2025 wird der Rücknahmepreis für Ihren Solarstrom vierteljährlich auf der Basis der vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichten Marktpreise festgelegt.
Die Energieverordnung (EnV) bestimmt einen Mindestpreis von 6 Rp./kWh für die Rücknahme von Anlagen mit weniger als 30 kW Leistung.
Für Anlagen mit 30 kW oder mehr Leistung ist der Mindestpreis je nach Leistung gestaffelt, egal ob sie über Eigenverbrauch verfügen oder nicht.
Groupe E wendet diese neuen Preise bereits seit 1. April 2025 an. Die zusätzliche Vergütung für den Herkunftsnachweis beträgt derzeit 4 Rp./kWh.
Die Rücknahmepreise für 2026 werden im November 2025 bekanntgegeben.
Das Rücknahmeangebot finden Sie auf unserer Webseite: