Kollektiver Eigenverbrauch und lokaler Stromaustausch
Title
Das passende Modell
Welches Modell eignet sich am besten für meine Bedürfnisse?
Sind Sie Eigentümer einer Produktionsanlage für erneuerbare Energien und möchten die erzeugte Energie mit anderen Verbrauchern teilen?
Nach geltendem Recht kann jeder Betreiber von Produktionsanlagen die von ihm selbst erzeugte Energie am Produktionsort verbrauchen. Er kann diese Energie auch verkaufen, damit sie lokal von Dritten verbraucht wird.
Entdecken Sie die verschiedenen derzeit existierenden Modelle für eine gemeinsame lokale Stromnutzung.
Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Eine LEG ermöglicht den Verkauf von lokal erzeugtem Strom innerhalb eines Quartiers oder einer gesamten Gemeinde.
Die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
Dieses Modell ermöglicht die gemeinsame Stromnutzung innerhalb eines Gebäudes oder unter Nachbarn, die über einen gemeinsamen Netzknoten versorgt werden.
Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Dieses Modell ermöglicht es einem Produzenten, den von seiner Anlage erzeugten Strom direkt an Verbraucher im gleichen Umkreis wie eine EVG zu verkaufen. Nach der Gründung des Zusammenschlusses werden alle Teilnehmer vom Verteilernetzbetreiber (VNB) als ein einziger Endkunde betrachtet.
Möchten Sie diese Energie sorgenfrei vermarkten?
Entdecken Sie unser Produkt Smart Solar EASY
Eigenschaften der verschiedenen Lösungen
Kurz gesagt
Umkreis
Die Karte von Groupe E zeigt Standorte in der Nähe an, an denen lokale Energie direkt, ohne Netzgebühren, verbraucht werden kann. Sie dient lediglich der Information und ist nicht vertraglich bindend. Die Möglichkeiten sind je nach Anfrage individuell zu prüfen.
Zur Karte
Zu unternehmende Schritte
Interessieren Sie sich für eine LEG, eine EVG oder einen ZEV? Die Vorgehensweise finden Sie auf der entsprechenden Internetseite.
Weiterführende Informationen
Mehr zum Thema finden Sie auf der Informationsplattform zum Thema lokal erzeugter Strom.
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Smart Solar EASY
Nutzen Sie Ihre Solarenergie einfach und lokal
Mit Smart Solar EASY bieten wir Ihnen eine einfache und günstige Lösung für die lokale Vermarktung Ihres Stroms, sei es in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) oder einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).
Ihre Vorteile mit Smart Solar EASY
- Zentrale Rechnungsstellung
Groupe E verkauft den von den Teilnehmern verbrauchten Solarstrom und stellt ihn in Rechnung. Die Verbraucher erhalten eine einzige Rechnung, in der die lokal erzeugte Energie sowie die Netzenergie stehen. - Unkompliziert für die Produzenten
Die Produzenten erhalten eine einzige Gutschrift für jeweils lokal verbrauchten und ins Netz eingespeisten Strom. - Versorgungssicherheit
Groupe E bleibt weiterhin für die Netzstromversorgung der Verbraucher zuständig. - Finanzielle Sicherheit
Groupe E übernimmt das Risiko von Debitorenverlusten und sichert so den Produzenten eine verlässliche Vergütung. - Messdatenanzeige
Mit unserem Produkt Smart Solar EASY können Sie Ihre Messwerte in Ihrem Kundenbereich my.groupe-e.ch einsehen und so Ihren Stromverbrauch optimieren. Sehen Sie sich unser Erklärvideo unten an, um mehr darüber zu erfahren.
Tarifkonditionen
- Smart Solar EASY-Tarif:
- 4 Rp./kWh für jede Kilowattstunde selbst verbrauchte oder lokal vermarktete Energie
- Einmalige Kosten von CHF 300.- bei der Gründung der Gemeinschaft
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Preis
Welcher Verkaufspreis für lokal gehandelte Energie?
- In einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Als Vertreter der LEG legen Sie gemeinsam mit den Teilnehmern die Eintritts- und Austrittsbedingungen sowie den Preis für die lokal gehandelte Energie fest.
Der Gesamtpreis (lokale Energie + Transportkosten + Steuern) sollte den integrierten Netztarif nicht überschreiten, damit er für die Endverbraucher attraktiv bleibt.
Empfehlungen gemäss Transportrabatt:
- 13 Rp./kWh, wenn die LEG 40 % Rabatt erhält (die Teilnehmer werden vom selben Transformator versorgt)
- 12 Rp./kWh, wenn der Rabatt 20 % beträgt (mehrere Transformatoren erforderlich).
- In einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
Als Produzent können Sie den Verkaufspreis Ihres Solarstroms an die Endverbraucher frei festlegen.
Da jedoch jeder Teilnehmer frei entscheiden kann, ob er diese lokale Energie nutzen möchte oder nicht, empfehlen wir, einen Tarif anzubieten, der unter dem integrierten Preis für Netzstrom liegt.
Empfohlener Höchstpreis: 19 Rp./kWh
Für Produzenten ergeben sich folgende Schätzungen:
Es handelt sich hier um eine Schätzung.
- Der Gesamtpreis (lokale Energie + Transportkosten + Steuern) entspricht dem integrierten Preis der zu Niedertarifzeiten aus dem Netz entnommenen Energie (19,27 Rp./kWh gemäss Tarif 2026).
- 11’250 kWh entsprechen dem Anteil der Solarenergie von beispielsweise:
- 18 4-Zimmer-Wohnungen
- 10 5-Zimmer-Wohnungen mit Wäschetrockner
- 6 Einfamilienhäusern mit elektrischem Warmwasserbereiter und Wäschetrockner
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Ich bin Verbraucher
Meine Vorteile mit Smart Solar EASY
Sind Sie Verbraucher in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) oder einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?
Wenn die Sonne scheint
- Sie verbrauchen den direkt vor Ort erzeugten Solarstrom.
- Diese lokale Energie wird grundsätzlich zu einem Preis angeboten, der unter dem Preis für Netzstrom liegt.
Wenn die Solarstromproduktion nicht ausreicht
- Ihre Versorgung wird automatisch durch Netzstrom zu den geltenden Tarifen ergänzt.
- Dies gewährleistet eine durchgehende Stromversorgung (auch nachts, im Winter, bei schlechtem Wetter usw.).
Freie Wahl
- Sie können frei entscheiden, ob Sie der Gemeinschaft beitreten möchten oder nicht.
- Sie können auch das für Sie passende externe Stromprodukt auswählen (z. B. PLUS-Einheitstarif oder Doppeltarif).
Klare und verständliche Rechnungsstellung
- Sie erhalten eine einzige Rechnung, die folgendes deutlich ausweist:
- den Anteil des lokal verbrauchten Solarstroms
- den Anteil des Netzstroms
- So können Sie Ihre Einsparungen und Ihren Verbrauch ganz klar nachvollziehen.
Geschätzte Einsparungen
Die Einsparungen hängen direkt vom festgelegten Preis für die lokale Energie ab. Je günstiger der Preis für lokale Energie, desto höher die Einsparungen.
Für Verbraucher kann sich folgendes Einsparpotenzial ergeben:
Es handelt sich hier um eine Schätzung.
- Der Gesamtpreis (lokale Energie + Transportkosten + Steuern) entspricht dem integrierten Preis der zu Niedertarifzeiten aus dem Netz entnommenen Energie (19,27 Rp./kWh gemäss Tarif 2026).
- 25 % des gesamten Energieverbrauchs stammen aus EVG oder LEG, wobei das Verhältnis bei 40 % morgens und 60 % nachmittags liegt.
- Der Bedarf kann durch EVG oder LEG gedeckt werden.
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FAQ
Mehr über die 3 Modelle erfahren
Die vorliegenden FAQ dienen der Information. Für alle Produkte unterliegen die Leistungen von Groupe E den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese drei Modelle ermöglichen den lokalen Stromaustausch.
LEG: Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft ermöglicht den Stromaustausch zwischen Erzeugern von erneuerbaren Energien und Verbrauchern. Die Schaffung einer LEG wird durch Gemeindegrenzen und Netztopologie eingeschränkt.
EVG: Die Eigenverbrauchsgemeinschaft ermöglicht den Austausch zwischen Stromerzeugern und Verbrauchern, die sich am selben Produktionsort befinden (identischer Umfang wie beim ZEV).Im Gegensatz zum ZEV erfordert dieses Modell keine formelle Bildung einer Gemeinschaft. Der oder die Erzeuger einer EVG verkaufen den lokal erzeugten Strom an die Endverbraucher vor Ort. Der zur Deckung des Verbrauchsbedarfs erforderliche Reststrom wird jedem Endverbraucher vom VNB oder einem Drittanbieter bereitgestellt. Die jeweiligen Teilnehmer der EVG müssen die Bedingungen für die lokale Stromverteilung vertraglich regeln.
ZEV: Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ermöglicht den Stromaustausch zwischen Erzeugern und Verbrauchern, die sich am selben Produktionsort befinden (identischer Umfang wie beim EVG). Ein Zusammenschluss liegt vor, wenn ein oder mehrere Grundstückseigentümer eine Stromversorgung einrichten, die ganz oder teilweise direkt am Produktionsort hergestellt wird. Der Zusammenschluss ist Gegenstand einer zwischen den Eigentümern unterzeichneten Vereinbarung. Er wird wie ein Endverbraucher behandelt, der durch einen einzigen Ansprechpartner gegenüber Groupe E vertreten wird. Die Grundeigentümer sind somit für die Stromversorgung der Endverbraucher zuständig.
Die Verbrauchsorte müssen sich im Versorgungsgebiet von Groupe E befinden.
LEG: Alle Mitglieder einer LEG müssen innerhalb derselben Gemeinde auf derselben Netzebene angeschlossen sein, und der Stromaustausch muss ohne Hochspannung erfolgen.
Die Gesamtleistung der an der LEG beteiligten Erzeugungsanlagen muss mindestens 5 % der Anschlussleistung der teilnehmenden Verbraucher betragen.
EVG/ZEV: Grundsätzlich müssen sich die Teilnehmer hinter demselben Anschlusspunkt wie die Erzeugungsanlage befinden.Im Niederspannungsbereich (NS) wird der Mitgliederkreis auf Teilnehmer ausgeweitet, die sich hinter Anschlussleitungen befinden, die vom selben Netzknotenpunkt ausgehen (Verteilerkasten, Abzweigpunkt, NS-Sammelschiene einer Transformatorstation).
ZEV : Die Gesamtleistung der Produktionsanlagen, gemäss von der Branche festgelegten Regeln bestimmt, muss mindestens 10 % der Anschlussleistung der Verbrauchsstellen des Zusammenschlusses betragen.
Gemäss obigen Bedingungen hängt die LEG von der Netztopologie ab.Diese Informationen werden vom VNB bereitgestellt. Groupe E bietet eine interaktive Karte, mit der mögliche Zusammenschlüsse identifiziert werden können. Sie dient lediglich der Information und ist nicht vertraglich bindend. Die Möglichkeiten sind je nach Antrag von Fall zu Fall zu prüfen.
- Vorbereitungsphase für den Antrag beim VNB:
- Identifizierung potenzieller Teilnehmer gemäss Umfang
- Festlegen der Bedingungen zur Teilnahme (interne Regeln der Gemeinschaft: Preise, Modalitäten für Beitritt, Rechnungsstellung und Austritt, Ernennung des Vertreters (nur für LEG und ZEV), Verantwortlichkeiten usw.).
LEG: Erstellung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Mitgliedern gemäss Art. 19e StromVV. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt sich jedes Mitglied ausdrücklich mit der Teilnahme einverstanden.
EVG: Einholung der ausdrücklichen Zustimmung jedes EVG-Mitglieds zur Teilnahme.
ZEV: Erstellung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Mitgliedern gemäss Art. 16 StromVV. Einholung der ausdrücklichen Zustimmung jedes Erzeugers und Verbrauchers zur Teilnahme (ausserhalb von zuvor, beispielsweise im Mietvertrag, festgelegten Bedingungen).
- Antrag auf Einrichtung einer LEG beim VNB:
- Einholen von Informationen (Messpunktnummern, Leistungsdaten der Produktionsanlagen usw.)
- Falls noch nicht vorhanden, Erstellung eines Online-Kontos im Kundenbereich my.groupe-e.ch
- Datenerfassung für die Online-Anfrage im Kundenbereich und Übermittlung der Anfrage
- Überprüfung des Antrags durch Groupe E: Groupe E fordert insbesondere, dass der Kunde seine Teilnahme für jeden gemeldeten Messpunkt über sein Online-Konto (my.groupe-e.ch) bestätigt. Groupe E setzt eine Frist von 10 Werktagen für die Bestätigung jeder Teilnahme.
- Gründung
- Groupe E installiert Smart Meter für Messpunkte, die noch nicht damit ausgestattet sind.
- Groupe E bildet die LEG mit den Messpunkten, für die sie die Teilnahmebestätigung erhalten hat. Die Frist für die Inbetriebnahme beträgt 3 Monate ab der Teilnahmebestätigung der LEG-Mitglieder.
Der Vertreter ist der alleinige Ansprechpartner gegenüber Groupe E. Er teilt Groupe E die Gründung/Auflösung sowie die Zu- und Abgänge der Gemeinschaft oder des Zusammenschlusses mit. Zudem übermittelt er die technischen Daten zu den Produktions- und Speicheranlagen.
LEG: Groupe E stellt dem Vertreter alle Verbrauchs- und Produktionsdaten jedes einzelnen Mitglieds gemäss den gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung (insbesondere die Bereitstellung der Verbrauchs- und Produktionslastkurven jedes Mitglieds am Monatsende).
EVG: Groupe E stellt dem Vertreter die monatlich innerhalb der EVG für jeden Teilnehmer gehandelten Mengen zur Verfügung.
ZEV : Groupe E stellt dem Vertreter die Lastkurvendaten für alle Messpunkte zur Verfügung, die mit Zählern im Besitz von Groupe E ausgestattet sind.
Der Vertreter ist dafür verantwortlich, die Zustimmung der Endverbraucher zur Teilnahme an der Gemeinschaft einzuholen und informiert Groupe E diesbezüglich.Er übernimmt gegebenenfalls die Kosten für die Korrektur fehlerhafter Angaben. Im Rahmen des Erstellungsprozesses bittet Groupe E die angemeldeten Teilnehmer um eine Bestätigung ihrer Zustimmung.
LEG: Jeder Verbraucher kann einer LEG bei- oder aus ihr austreten, wobei eine Frist von drei Monaten und eventuelle Vertragsklauseln zu beachten sind. Er muss auf jeden Fall seine Zustimmung zur Teilnahme geben.
EVG: Jeder Verbraucher kann frei entscheiden, ob er einer EVG beitreten möchte oder nicht. Er muss auf jeden Fall seine Zustimmung zur Teilnahme geben.
ZEV: Die Grundstückseigentümer sind dafür zuständig, die Zustimmung der Endverbraucher zur Teilnahme am ZEV einzuholen.Bei der Gründung eines ZEV kann ein Mieter entscheiden, ob er dem ZEV beitreten möchte oder nicht.Nach der Erstellung des ZEV behält der Mieter den zuvor festgelegten Beteiligungsstatus bei.Der Vertreter informiert Groupe E über die Teilnehmer des ZEV. Er übernimmt gegebenenfalls die Kosten für Korrekturen aufgrund der Übermittlung falscher Daten.
LEG: Die Mitglieder können ihre Teilnahme zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem VNB und unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen der LEG beenden. Die Kündigung wird dem VNB vom Vertreter der LEG übermittelt.
EVG: Die Mitglieder können ihre Teilnahme an der EVG zum Monatsende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem VNB und unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen der EVG kündigen.
ZEV: Ein Mitglied kann seine Teilnahme am Zusammenschluss nur in folgenden Fällen beenden:
- wenn er sein Recht auf Netzzugang geltend machen möchte
- wenn der ZEV keine angemessene Stromversorgung gewährleisten kann
- wenn der ZEV seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Das Ende der Teilnahme muss dem Vertreter des ZEV im Voraus schriftlich und unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Der Vertreter informiert den VNB mindestens drei Monate vor dem Austritt eines Teilnehmers.
LEG/EVG: Die Zuständigkeit für die Messung jedes Teilnehmers einer LEG/EVG liegt beim VNB. Zur Erfassung der Ströme für die LEG/EVG-Verwaltung müssen die erforderlichen Standorte für die Installation der Messgeräte gemäss Anforderungen des VNB vorgesehen werden.
Fallbeispiele für die Zählung:
1. Teilnehmer ist nur Verbraucher
Verpflichtung: ein Smart Meter pro Verbraucher
2. Teilnehmer ist nur Produzent
Verpflichtung: ein Smart Meter pro Produzent
3. Teilnehmer als Prosument (Verbraucher + Produzent)
- Wenn Produktionsleistung > 30 kVA:
- Zwei separate Zähler: einer für Produktion, einer für Verbrauch
- Aufstellung:
- In Reihe, wenn der Eigenverbrauch Vorrang hat (vor der Bereitstellung für LEG/EVG)
- Parallel, wenn die gesamte Produktion der LEG/EVG zur Verfügung gestellt wird
- Wenn Produktionsleistung ≤ 30 kVA:
- Option 1: Ein einziger Smart Meter misst Produktion und Verbrauch, wenn der lokale Verbrauch Vorrang hat.
- Option 2: Zwei separate Zähler (einer für Produktion, einer für Verbrauch, parallel), wenn die gesamte Produktion der LEG zur Verfügung gestellt wird.
ZEV: Der ZEV gilt als Endverbraucher. Daher muss es möglich sein, die Ströme zwischen ZEV und Netz zu bestimmen.
1. ZEV hinter einem einzigen Netzanschluss
Die Messung kann erfolgen:
- Durch einen einzigen Smart Meter, der in der Nähe des Anschlusspunkts des Gebäudes installiert ist; so werden die ZEV-Netzflüsse direkt gemessen.
- Durch Smart Meter für jedes ZEV-Mitglied; die ZEV-Netz-Flüsse werden auf der Grundlage aller Smart Meter berechnet.
2. ZEV hinter mehreren Netzanschlüssen
Die Messung kann erfolgen:
- Durch Smart Meter, die am Eingang jedes ans Netz angeschlossenen Gebäudes installiert sind; die ZEV-Netzflüsse werden auf der Grundlage aller Smart Meter berechnet.
- Durch Smart Meter für jedes ZEV-Mitglied; die ZEV-Netz-Flüsse werden dann auf der Grundlage aller Smart Meter berechnet.
Ein virtueller Messpunkt berechnet dann die Flüsse zwischen ZEV und Netz.
3. Sonderfall: nicht teilnehmendes Mitglied
- Wenn die interne Zählung durch den VNB erfolgt (Fall 1b und 2b oben):
- Verpflichtung zur Installation eines Smart Meters für jedes Mitglied und jeden Nichtteilnehmer
- Wenn die interne Zählung privat erfolgt (Fall 1a und 2a oben):
- Anforderung Groupe E: Die Zähler der Nichtteilnehmer müssen physisch vor dem Eingangszähler des Gebäudes verkabelt sein.
LEG/EVG: Der Vertreter ist dafür verantwortlich, jedem Teilnehmer den gelieferten Strom in Rechnung zu stellen und jeden Erzeuger für den von ihm gelieferten Strom zu vergüten.Er kann diese Tätigkeit mittels eines Dienstleistungsvertrags an ein Unternehmen delegieren.
Der VNB stellt jedem Teilnehmer die aus dem Netz stammende Restenergie in Rechnung und vergütet gegebenenfalls den Erzeugern die Rücknahme des ins Netz eingespeisten Reststroms.Er gibt auf der Rechnung die lokal verbrauchte Energiemenge an, ohne sie in Rechnung zu stellen.
ZEV: Der Zusammenschluss stellt den Mitgliedern des ZEV die Stromkosten in Rechnung. Wenn der VNB weiterhin für die interne Messung verantwortlich ist, übermittelt er dem Vertreter die Lastkurven jedes internen intelligenten Zählers.Der VNB stellt dem Vertreter nur eine einzige Rechnung für den Verbrauch des gesamten ZEV aus.Es vergütet den Produzenten die Rücknahme des ins Netz eingespeisten Reststroms.
LEG: Es fallen keine zusätzlichen Kosten seitens des VNB an.
EVG: Es fallen keine zusätzlichen Kosten seitens des VNB an.
ZEV: Einzig die interne Messung der ZEV-Mitglieder verursacht zusätzliche Kosten. Im Jahr 2025 wurden vom VNB keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Ab 2026 wird jeder zusätzliche Zähler mit dem Messtarif abgerechnet.
Eine LEG, eine EVG oder ein ZEV muss vom VNB innerhalb von drei Monaten nach deren Ankündigung und der Zustimmung der Teilnehmer eingerichtet werden.