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Meine Fernwärmerechnung
Alle 3 Monate erhalten Sie eine Abrechnung auf der Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs. Da der Wärmebedarf im Herbst und Winter höher ist, fallen die Beträge im ersten und letzten Quartal meist am höchsten aus.
Normalerweise erhalten Sie die Rechnung in Papierform. Sie ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Sie können die Abwicklung jedoch vereinfachen, indem Sie sich für die Zahlung per eBill entscheiden.
Auf Seite 2 Ihrer Rechnung finden Sie die Details zu Ihrem Verbrauch und den entsprechenden Kosten. Sie besteht aus einem variablen Anteil (Wärmetarif), der sich nach dem tatsächlichen Energieverbrauch richtet, sowie einem festen Anteil (Leistungstarif), der Ihrem Netzanschluss entspricht.
Die Werte entsprechen den Angaben Ihres Wärmezählers zu den Ableseterminen (alle drei Monate). Jede Ablesung zeigt die vom Zähler gemessene kumulierte Energie (in MWh). Ihr Verbrauch für den verrechneten Zeitraum entspricht der Differenz zwischen dem neuen und dem vorherigen Zählerstand.
Sie entspricht der Netznutzungsgebühr für die Wärmeübertragung. Diese wird auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung in Rechnung gestellt (ausgedrückt in CHF/kW/Jahr). Der Betrag ist fest und wird anteilig gemäss Dauer des Abrechnungszeitraums berechnet.
Beispiel: (50 kW × 120.–) × (90 Tage / 365 Tage) = 1’479.45 (exkl. MwSt.).
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Mein Fernwärmevertrag
Auf Seite 4 Ihres Vertrags finden Sie eine Aufstellung der Kosten für Fernwärme.
Der einmalige Anschlussbeitrag ans Fernwärmenetz wird in zwei Etappen verrechnet: die Anzahlung und der Schlussbetrag. Die Anzahlung wird bei den Bewilligungsanträgen für das Anschlussprojekt fällig, der Schlussbetrag bei der Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
Er entspricht der Netznutzungsgebühr für die Wärmeübertragung. Er wird anhand der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung ermittelt (in CHF/kW/Jahr).
Er entspricht der verbrauchten Wärmeenergie (in Rp./kWh) für Heizung, Warmwasseraufbereitung oder industrielle Prozesse. Je nach Netz wird dieser Tarif vierteljährlich oder jährlich angepasst.
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Umzug melden
Sind Sie Mieter·in?
Sie brauchen nichts zu unternehmen. Die Heizkostenabrechnung wird Ihnen vom Vermieter oder der Immobilienverwaltung zugestellt.
Sind Sie Eigentümer·in?
Eigentümer·innen, die einen Vertrag abgeschlossen haben, sind verpflichtet, jeden Eigentümerwechsel gemäss Vertragsbedingungen schriftlich bei Groupe E Celsius SA zu melden.
Damit wir eine korrekte Rechnungsstellung sicherstellen können, ist es wichtig, uns Ihre Adressänderung spätestens 10 Werktage vor Ablauf des Monats, der Ihrem Umzug vorausgeht, bekanntzugeben. Kontaktieren Sie dazu unseren Kundendienst per E‑Mail an: csc-fw@groupe-e.ch oder telefonisch unter 026 352 68 68, montags bis freitags von 07:30 bis 17:30 Uhr, und übermitteln Sie uns folgende Angaben:
- Datum der Schlüsselübergabe Ihres bisherigen Wohnobjekts
- Name der bisherigen Eigentümerin / des bisherigen Eigentümers
Sorgenfrei umziehen: Schicken Sie uns Ihren Zählerstand
Wenn Ihr Anschluss mit Glasfaser ausgerüstet ist, erfolgt die Ablesung automatisch. Falls nicht, genügt es, uns per E-Mail am Tag Ihres Auszugs ein Foto Ihres Zählers zu senden. So können wir Ihren Vertrag mit exakten Daten abschliessen, ohne auf Schätzwerte zurückgreifen zu müssen.
Wie vorgehen?
Machen Sie am Tag Ihres Auszugs ein gut lesbares Foto Ihres Zählers. Senden Sie es an csc-fw@groupe-e.ch.
Das ist alles! Wir kümmern uns um den Rest.
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Häufige Fragen
Zurzeit ist es leider nicht möglich, Ihren Verbrauch online zu verfolgen.
Im Winter verbrauchen Sie ungefähr 70 % Ihrer jährlichen Energie.
Standardverteilung des jährlichen Verbrauchs für Heizung und Warmwasser (variiert je nach Haushalt)
Januar bis März: ~ 40%
April bis Juni: ~ 20%
Juli bis September: ~ 10%
Oktober bis Dezember: ~ 30%
Bei einem Defekt Ihrer Heizungsanlage wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Heizungsinstallateur.
Merkblatt zur Fernwärme-Unterstation!
Und zum Schluss: Wenn Sie Fragen zum Bestandteil Ihres Anschlusses vor dem Wärmetauscher des Verbrauchers haben, rufen Sie unsere technische Abteilung an. Dies betrifft z. B. Heizprobleme, Lecks, ein defektes Gerät usw.
Die Zählerstände werden immer am Quartalsende abgelesen.
Wenn Sie an Glasfaser angeschlossen sind, erfolgt die Ablese automatisch. Bis zu einem solchen Anschluss wird die Ablese entweder manuell von Ihnen vorgenommen oder unser Rechnungswesen schätzt Ihren Verbrauch auf der Basis der letzten Werte oder der gezeichneten Energie ein.