Eigenverbrauch

Die eigene Stromproduktion verbrauchen

Sind Sie Eigentümer einer Stromerzeugungsanlage und möchten Ihren eigenen Strom verbrauchen und/oder ihn anderen Verbrauchern am Standort zur Verfügung stellen? Die folgenden Informationen beschreiben die verschiedenen Möglichkeiten, die sich Ihnen bieten, und leiten Sie zu deren Umsetzung an.

 

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Jeder Betreiber einer Produktionsanlage kann gemäß den geltenden Rechtsvorschriften die von ihm selbst erzeugte Energie am Ort der Erzeugung verbrauchen (individueller Eigenverbrauch). Er kann diese Energie aber auch zum Verbrauch durch Dritte am Erzeugungsort verkaufen (kollektiver Eigenverbrauch).

Der Eigenverbrauch entspricht der Energie, die von der lokalen Produktionsanlage erzeugt und gleichzeitig von den Haushaltsgeräten verbraucht wird. Eigenverbrauch kann nur hinter einem einzigen Anschlusspunkt stattfinden. 

Für weitere Erklärungen laden Sie einfach das Infoblatt "Eigenverbrauch" herunter.

Für den kollektiven Eigenverbrauch stehen im Versorgungsgebiet von Groupe E zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die kollektiver Eigenverbrauch ohne ZEV* (Smart Solar LIGHT)
  • Die kollektiver Eigenverbrauch mit ZEV* (Gründung eines Zusammenschlusses)

*Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Title
Die kollektiver Eigenverbrauch ohne ZEV* (Smart Solar LIGHT)

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Grundlage
  • Die Endverbraucher am Produktionsort sind unabhängig. Sie werden im Prinzip vom Verteilnetzbetreiber versorgt, können aber auf Wunsch ihre Versorgung durch Strom aus der Produktionsstelle ergänzen, auf der Basis einer vertraglichen Regelung mit dem lokalen Anlagenbetreiber. 
  • Jeder Endverbraucher verfügt über seinen eigenen Messpunkt, d.h. die Netznutzung und die Energie aus dem Stromnetz werden jedem Endverbraucher separat verrechnet. 
  • Der Verteilnetzbetreiber bleibt für alle Messungen zuständig. Er muss ein Messsystem einführen, das den Gesamtverbrauch jedes an der Eigenverbrauchsgemeinschaft beteiligten Endverbrauchers anzeigt und den Anteil aus dem Netz bezogener und vor Ort erzeugter Energie (Eigenverbrauch) aufzeigt. 
  • Der Verteilnetzbetreiber bleibt im jedem Fall zuständig für die Rechnungsstellung der aus dem Netz bezogenen Energie jedes einzelnen Endverbrauchers. Die Rechnung für den Eigenverbrauchsanteil kann vom VNB* in Form einer zusätzlichen Dienstleistung ausgeführt werden.

 

*Verteilnetzbetreiber

Durchführung
  • Festlegung des Umfangs für den Eigenverbrauch (Ort der Erzeugung). Der Ort der Erzeugung kann weitere Liegenschaften umfassen, sofern alle betroffenen Parzellen über einen einzigen und gemeinsamen Anschluss mit dem Stromnetz des VNB* verbunden sind.
  • Abschluss eines Versorgungsvertrags für den Eigenverbrauchsanteil mit den am kollektiven Eigenverbrauch beteiligten Endverbrauchern am Produktionsort.
  • Anmeldung des kollektiven Eigenverbrauchs ohne ZEV bei Groupe E (VNB*).
  • Nach Eingang der Standortvalidierung von Groupe E (VNB*), Kontrolle und falls nötig, Anpassung der Elektroanlage durch einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl.
  • Übermittlung des TA (Formular für Eingriff auf die Tarifapparate) durch Ihren Elektroinstallateur, welcher Groupe E mit dem Einbau von geeigneten Mess- und Tarifgeräten beauftragt (Achtung, es wird kein IAT vor der Anmeldung des Eigenverbrauchs bearbeitet!).

 

*Verteilnetzbetreiber

Title
Die kollektiver Eigenverbrauch mit ZEV* (Gründung eines Zusammenschlusses)

Intro

Mit wenigen Klicks herausfinden, ob sich Ihre Immobilie für den kollektiven Eigenverbrauch eignet.

Solarrechner für den kollektiven Eigenverbrauch

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Grundlage
  • Der ZEV* gilt für den Verteilnetzbetreiber als einziger Endverbraucher und verfügt insbesondere nur noch über einen einzigen Messpunkt. Das bedeutet, dass die Abrechnung für die Netznutzung und die dem Stromnetz entnommene Energie für den gesamten ZEV* ausgeführt wird. 
  • Die Stromversorgung der am ZEV* beteiligten Verbraucher liegt in der Verantwortung der Grundeigentümer.
  • Bei der Einrichtung eines ZEV* haben die Verbraucher am Produktionsort das Recht, die Grundversorgung durch den Verteilnetzbetreiber zu wählen und sich damit nicht am ZEV* zu beteiligen. Andernfalls sind sie an den ZEV* gebunden, genau wie die Verbraucher, die ihnen nachfolgen (vorbehaltlich bestimmter begrenzter Ausnahmen). 
  • Der Hauptzähler des ZEV* und der Produktionsmesszähler (im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang) liegen in der Verantwortung des Netzbetreibers.
  • Interne Messungen des ZEV* sowie Abrechnungen müssen vom ZEV* selbst oder von einem Dienstleister sichergestellt werden.

 

*Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Durchführung

 

*Verteilnetzbetreiber

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