Rücknahmetarife meiner überschüssigen Fotovoltaik-Produktion
Sind Sie Eigentümer einer Solaranlage und nutzen nicht Ihre gesamte Produktion als Eigenverbrauch?
Wir übernehmen Ihre Überschüsse zu günstigen Preisen.
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Eigenen Strom produzieren und verbrauchen
Sie möchten Solarzellen auf Ihrem Dach installieren und Ihren eigenen Strom produzieren?
Die Vergütung des Produzenten gilt für die gesamte erzeugte Energie, die in das Netz von Groupe E eingespeist wird. Die Tarife stützen sich auf das geltende Bundesrecht sowie die Branchenempfehlungen, insbesondere auf die Art. 15 EnG, Art. 12 EnV, Art. 4a STromVV und den Anhang 1.2 des EnFV.
Die Rücknahmebedingungen werden regelmässig ausgewertet und können zu einem Marktpreis tendieren. Die Änderungsfrist für die Rücknahmekonditionen ist in den AGB definiert.
Wenn Sie Ihre Anlage an das Verteilnetz anschliessen, kaufen wir Ihre Produktionsüberschüsse zu den folgenden Konditionen:
Rücknahmetarife 2025
Produktionsanlagen bis 1 MW, aus erneuerbaren Energiequellen:
Energie:
Referenzmarktpreis für die entsprechende Technologie (Art. 15 EnG), vom BFE veröffentlicht (vierteljährlicher Preis), verfügbar auf der Website des Bundesamts für Energie (BFE); allfällige bundesrechtlich vorgesehene Mindestbeträge gelten ebenfalls.
Herkunftsnachweis (Übernahme unter bestimmten Bedingungen):
4 Rp./kWh.
Die MwSt (8.1%) kommt hinzu, sofern der Produzent ihr unterliegt.
Die Mindestpreise richten sich nach der geltenden Gesetzgebung. Vor dem Inkrafttreten der Verordnungen, die diese Mindestpreise festlegen, gelten die Mindestpreise in der Verordnung, die im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassung gegeben wurde:
Solaranlagen mit einer Leistung unter 30 kW | 4.6 Rp./kWh |
Solaranlagen mit einer Leistung von 30 bis 150 kW, mit Eigenverbrauch | 0.0 Rp./kWh |
Solaranlagen mit einer Leistung von 30 bis 150 kW, ohne Eigenverbrauch | 6.7 Rp./kWh |
Wasserkraftanlagen bis zu einer Leistung von 150 kW | 12.0 Rp./kWh |
Andere Anlagen | Kein Mindestpreis |
Rücknahmetarife 2024
Anlagen bis 1 MW mit Produktion aus erneuerbaren Energiequellen:
Energie (Rp./kWh) Ohne Steuern | Herkunftsnachweis (Rp./kWh) Ohne Steuern | Total (Rp./kWh) Ohne Steuern | Total inkl. MWST (8.1%)* (Rp./kWh) |
11.45 | 3.00 | 14.45 | 15.62 |
* Gerundete Preise; es gelten die Preise vor Steuern. Die Mehrwertsteuer kommt hinzu, wenn der Produzent ihr unterliegt.
Anlagen ab 1 MW mit Produktion aus erneuerbaren Energiequellen:
Anlagen mit Produktion aus nicht erneuerbaren Energiequellen:
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Vorgehen für die Einspeisung von Produktionsüberschüssen
Das Dokument "Dauerauftrag erfassen im Schweizer Herkunftssystem" von Pronovo ansehen
Von Ihnen vorzunehmen
- Angebotsanfrage für die Realisierung Ihrer Fotovoltaikanlage
- Anschlussanfrage über Elektroform durch einen Elektroinstallateur
- Im Falle der Übertragung Ihres Herkunftsnachweises an Groupe E (vorbehaltlich der Einkaufs- und Annahmebedingungen von Groupe E), bitte den Dauerauftrag gleich nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage auf der Website von Pronovo erfassen.
3.1. Das beiliegende Dokument ist Ihnen bei dieser Registrierung behilflich. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum System der Herkunftsnachweise.
3.2. Bitte unbedingt das Groupe E SA installations solaires unter Empfänger eingeben. - Sobald der Dauerauftrag von Groupe E geprüft und akzeptiert wurde, erhalten Sie die zusätzliche Vergütung für den Herkunftsnachweis. Im Falle einer Ablehnung erinnern wir Sie daran, dass es Ihnen freisteht, Ihren Herkunftsnachweis an einen Dritten zu verkaufen.
Von Fachleuten vorzunehmen
- ETA (Eingriff auf Tarifapparate), durchgeführt von einem Elektroinstallateur
- Inbetriebnahme der Anlage durch einen Elektroinstallateur oder einen Solarteur
- Installation des Zählers durch Groupe E
- Zertifizierung der Anlage durch einen unabhängigen Prüfer
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Vergütung für Fotovoltaikproduzenten
Ihren eigenen Strom mithilfe von Fotovoltaikmodulen zu erzeugen, bedeutet eine konkrete Investition in die Energiewende. Sie nutzen den Strom für Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen, während die überschüssige Produktion ins Stromnetz eingespeist wird, wofür Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Vergütung erhalten.
Wie wird dieser Betrag berechnet?
Sie finden nachstehend ein paar Erklärungen zum Rücknahmetarif von Groupe E.
Überschüssige Solarenergie stellt neue Herausforderungen dar, insbesondere für die Netzstabilität. Im Sommer führt die hohe Solarenergieproduktion bei geringem Verbrauch zu niedrigeren oder sogar negativen Preisen auf dem Strommarkt. Im Winter hingegen steigt der Strompreis, weil die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien geringer ist.
Nach der Annahme des Stromgesetzes durch das Volk im Juni dieses Jahres beschloss der Gesetzgeber, die Tarife für die Rücknahme der sogenannten „grauen“ Energie (deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist) aus Produktionsanlagen in der ganzen Schweiz zu vereinheitlichen. Groupe E wird somit ab 2025 die neue Berechnungsgrundlage anwenden (Art. 15, Abs. 1bis des neuen EnG). Diese richtet sich nach den vierteljährlich vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichten Preisen.
Ihre erneuerbare Energie wird auch durch den Herkunftsnachweis vergütet (die Bedingungen finden Sie unter groupe-e.ch). Dieser Nachweis wird ab 1. Januar 2025 von 3 Rp./kWh auf 4 Rp./kWh erhöht.
Der vom BFE veröffentlichte Referenzmarktpreis für Photovoltaikanlagen entspricht dem Durchschnitt der Börsenkurse für Swissix-Strom für den nächsten Tag (day-ahead) über ein Quartal, gewichtet mit der effektiven viertelstündlichen Einspeisung einer Gruppierung von Photovoltaikanlagen.
Um bestimmte Erzeuger vor finanziellen Risiken zu schützen, hat der Gesetzgeber beschlossen, einen Mindestpreis* anzuwenden, falls die vierteljährlichen Marktpreise unter diesen Schwellenwerten liegen sollten, nämlich:
- < 30 kW: 4.6 Rp./kWh
- 30 und < 150 kW mit Eigenverbrauch: 0.0 Rp./kWh
- 30 und < 150 kW ohne Eigenverbrauch: 6.7 Rp./kWh
*Mindestpreis, derzeit in der Konsultation (EnV). Groupe E wird den Mindestpreis der endgültigen Verordnung anwenden. Diese wird in den nächsten Wochen veröffentlicht.
Derzeit erhalten Sie einen Festpreis und damit eine Vergütung, die sich nach Ihrer Abrechnung richtet. Zum Abschluss von 2024 wird am 31. Dezember eine Abrechnung erstellt, die Sie im Lauf des Monats Januar 2025 erhalten.
Ab 1. Januar 2025 erfolgt die Vergütung nach jedem Kalenderquartal, sobald das BFE die entsprechenden Preise veröffentlicht. Was die Rechnungsstellung betrifft, treten ab 1. Januar 2025 folgende Änderungen in Kraft:
- Falls Sie Quartalsrechnungen erhalten, werden Sie Ihre Rechnung auch weiterhin alle drei Monate bekommen. Die Häufigkeit passt sich den Kalenderquartalen an (Rechnungen im April für das erste Quartal, im Juli für das zweite usw.).
- Wenn Sie Monatsrechnungen erhalten und weniger als 100’000 kWh/Jahr verbrauchen, wird Ihre Rechnung künftig vierteljährlich ausgestellt.
- Wenn Sie Monatsrechnungen erhalten und mehr als 100’000 kWh/Jahr verbrauchen, bleibt Ihre Rechnung für den Verbrauch weiterhin monatlich. Jedoch bekommen Sie alle drei Monate eine Gutschrift für Ihre Produktion.
Die Quartalspreise werden direkt auf der Website des BFE (bfe.admin.ch) veröffentlicht und auf der Website von Groupe E (groupe-e.ch/ruecknahmetarife) übernommen.
Negativpreise sind tatsächlich in den letzten Monaten in der Schweiz aufgetreten, bei reichlichem Angebot und geringer Nachfrage. Dies geschieht insbesondere im Sommer bei hoher Photovoltaikproduktion und geringem Verbrauch. Mit Mindestpreisen hat der Gesetzgeber bereits eine erste Sicherheit für bestimmte Produktionskategorien eingeführt.
Das BFE veröffentlicht die Referenzmarktpreise innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Ende jedes Kalenderquartals.
Beim Stromverkauf an ihre Kunden wendet Groupe E einen Tarif an, der drei Elemente abdecken muss:
den Preis der Energie, welche Groupe E direkt in eigenen Anlagen erzeugt, auf dem Markt als Ergänzung oder direkt von Kunden mit einer Stromerzeugungsanlage in ihrem Versorgungsgebiet kauft,
die Kosten für den Stromtransport durch ihr Netz,
verschiedene Abgaben und Gebühren, die Groupe E erheben und an die öffentlichen Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden) abführen muss.
Groupe E übernimmt und vergütet nur die Energie, da die Kosten für das Stromnetz und die Steuern nicht Gegenstand einer Entschädigung an die Eigenproduzenten sein können. Ausserdem ist diese Energie üblicherweise nicht geregelt und schwer vorherzusehen. Ihre Einspeisung ins Netz erfolgt in der Regel im Sommer, wenn sie reichlich vorhanden ist und der Verbrauch unserer Kunden gering ist. Rund 75% der Sonnenenergie wird im Sommer erzeugt, gegen 25% im Winter.
Nein, Groupe E wird, wie schon seit 1. Januar 2024, auch weiterhin die vierteljährlich vom Bundesamt für Energie veröffentlichten Marktpreise anwenden (andere Technologien). Dieser Tarif ändert sich alle drei Monate. Der Marktpreis basiert auf dem monatlichen Durchschnitt der Day-Ahead-Preise, welche an der Schweizer Strombörse festgelegt werden.
Am besten nutzen Sie den Eigenverbrauch. Zudem sollten Sie, wenn möglich, die wichtigen elektrischen Geräte (Wärmepumpe, Ladestation, Warmwasserbereiter) für den Zeitraum programmieren, in dem die Photovoltaikproduktion am grössten ist.
Die Berechnungsregeln sind nicht dieselben, entsprechend dem gesetzlichen Rahmen. Die Rücknahmetarife richten sich nach dem vom BFE veröffentlichten Marktpreis (auf der Grundlage des Solarproduktionsprofils), während die Verbrauchstarife von Produktionskosten, Markteinkäufen und langfristigen Verträgen bestimmt werden.
Die Strompreise folgen den Marktregeln, beruhend auf Angebot und Nachfrage. Wenn der Strom in grossen Mengen vorhanden ist, aber ein geringer Bedarf besteht, ist der Preis niedrig. Dies ist insbesondere im Frühling und im Sommer der Fall, wenn der Heizbedarf sinkt und Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen den meisten Strom produzieren. Im Gegensatz dazu sind die Preise im Herbst und Winter höher. Die Schwankungen unserer Verbrauchertarife sind hauptsächlich auf die Winterenergie zurückzuführen, deren Preise stark angestiegen sind. Die Tatsache, dass 75% der Solarenergie im Sommer erzeugt wird, erklärt, warum der Anstieg bei den beiden Preisen nicht gleich hoch ist. Ausserdem ist die Sonnenenergie nicht geregelt und schwerer vorhersehbar.
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Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV von weniger als 100kW)
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Rücknahme von Strom aus Erzeugungsanlagen für nicht erneuerbare Energie zum Marktpreis (2024)