Kontrolle der Elektroinstallationen für Privatkunden

Kontrolle von Elektroinstallationen

Verpflichtungen und Vorgehensweisen für Eigentümer

Die Bundesgesetzgebung schreibt vor, dass elektrische Anlagen in regelmässigen Abständen überprüft werden müssen. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Kontrolle sowie eine eventuelle Instandsetzung der Anlagen liegt bei den Eigentümern. Zur Anleitung der notwendigen Schritte für die Kontrolle Ihrer elektrischen Anlagen stellen wir Ihnen hilfreiche Dokumente und Informationen zur Verfügung.

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Kontrollintervalle

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Häufigkeit
Die Häufigkeit der Kontrollen hängt von der Art der Anlage ab.

  • Kontrollintervall alle 20 Jahre
    Sämtliche elektrische Installationen im Wohnbereich.
  • Kontrollintervalle alle 10, 5, 3 Jahre oder jährlich
    Sämtliche elektrische Installationen in Gewerberäumen, Industrie, Büros und landwirtschaftlichen Betrieben. Bei elektrischen Installationen mit Nullleitern nach Schema III (alte Anlage mit gelbem Draht, der als Erd- und Neutralleiter verwendet wird) beträgt das Kontrollintervall 5 Jahre.
  • Handänderung
    Bei einem Eigentümerwechsel müssen die Installationen kontrolliert werden, falls die letzte Kontrolle über 5 Jahre zurückliegt.


Fristen
Für alle Kontrollarbeiten sowie für Massnahmen zur Mängelbeseitigung beträgt die Frist in jedem Fall 6 Monate.


Zuständige Organe
Die offizielle Liste der unabhängigen Kontrollorgane und autorisierten Installateure ist auf der Homepage des eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) erhältlich.

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Kontrolle neuer Elektroinstallationen

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In jedem Fall muss bei einer neuen Elektroinstallation, Änderung oder Erweiterung zwingend eine Kontrolle durch einen autorisierten Installateur durchgeführt werden.

Anlage mit einem Kontrollintervall von 20 Jahren

Anlage mit einem Kontrollintervall von 20 Jahren

 

Anlage mit einem Kontrollintervall von weniger als 20 Jahren sowie Anlage zur Energieerzeugung

Zusätzlich zur Kontrolle durch den Elektroinstallateur muss eine Abnahmeprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle erfolgen.

Anlage mit einem Kontrollintervall von weniger als 20 Jahren sowie Anlage zur Energieerzeugung

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Kontrolle bestehender Elektroinstallationen

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Sie sind Eigentümer eines Wohnhauses, eines landwirtschaftlichen Betriebs, Gewerbe-, Industrie- oder Büroräumen; das Gesetz schreibt Ihnen eine periodische Kontrolle vor. Groupe E informiert Sie schriftlich über die Frist.Daher müssen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan beauftragen, das Ihnen mitteilt, welche Korrekturen oder Reparaturen eventuell vorgenommen werden müssen.Die Konformitätsanpassung wird von Ihrem Elektroinstallateur durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erstellt das Kontrollorgan einen "Sicherheitsnachweis" in zweifacher Ausfertigung; ein Exemplar muss an uns weitergeleitet werden.

Die Kosten für Kontrolle und Nachbesserung gehen zu Ihren Lasten. 

Kontrolle bestehender Elektroinstallationen

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