Hier finden Sie die aktuellen Entwicklungen im gesetzlichen und regulatorischen Rahmen zu Energie-, Strom-, Klima- und Innovationsgesetz sowie zum CO2-Gesetz.
Seit 1. Januar 2025 sind mehrere Gesetze und Verordnungen mit Auswirkungen auf den Energiebereich geändert worden:
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Umsetzung des Stromgesetzes
Das zweite Verordnungspaket tritt im Januar 2026 in Kraft und betrifft:
- Rücknahme- und Vergütungspflicht
- Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
- Preisgestaltung und Netzflexibilität
Vergütung für erneuerbaren Strom
Die gleiche Reform sieht vor, dass die von den Netzbetreibern gezahlte Rücknahmevergütung künftig an die Marktpreise gekoppelt wird, wobei:
- eine garantierte Mindestvergütung für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW garantiert wird.
- Ausnahmeregelungen möglich sind, wenn die Strompreise negativ werden.
Dies fördert die dezentrale Erzeugung und sorgt gleichzeitig für finanzielle Stabilität bei Kleinanlagen.
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Beschleunigung der Verfahren für erneuerbare Energien (verabschiedet am 24. September 2025)
Das Schweizer Parlament hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Genehmigungsverfahren für Solar-, Wind- und Wasserkraftwerke von nationaler Bedeutung beschleunigen soll.
Künftig:
- haben die Kantone 180 Tage Zeit, um über einen Bewilligungsantrag zu entscheiden.
- entfällt die aufschiebende Wirkung der Einsprüche und sie können nur noch auf kantonaler Ebene eingereicht werden (mit wenigen Ausnahmen).
- werden die Behörden alle erforderlichen Genehmigungen auf einmal erteilen, um die Verfahren zu vereinfachen.
- soll damit die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2040 um mindestens 6 TWh gesteigert werden.
Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, den Ausbau der Energieinfrastruktur zu beschleunigen und gleichzeitig die Beteiligung der Gemeinden und der wichtigsten Umweltorganisationen an diesem Prozess aufrechtzuerhalten.
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Entwurf eines Bundesgesetzes über die Gasversorgung (GasVG)
Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung (vom 19. September bis zum 19. Dezember 2025) über ein neues Gesetz zur Regelung der Gasversorgung eröffnet, mit folgenden Zielen:
- eine spezifische Regulierungsbehörde für Gas zu schaffen
- Klärung der Marktregeln zur Verringerung der Rechtsunsicherheit
- bessere Koordinierung der Massnahmen zur Versorgungssicherheit im Falle einer Energiekrise.
Damit soll die Widerstandsfähigkeit des Schweizer Gassystems angesichts der aktuellen geopolitischen und energetischen Herausforderungen gestärkt werden.
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Steuer auf Elektrofahrzeuge
Angesichts der sinkenden Einnahmen aus den Steuern auf fossile Treibstoffe prüft der Bundesrat zwei Optionen, um die Steuerausfälle der Elektromobilität zu kompensieren: entweder eine Kilometerabgabe für Elektrofahrzeuge oder eine Steuer auf den Ladestrom.
Die Konsultation läuft bis 9. Januar 2026. Die Einnahmen würden, wie heute bei Kraftstoffen, zur Finanzierung von Strasseninfrastruktur und Verkehrssicherheitsmassnahmen verwendet werden.
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Abgelehnte Initiativen: Wald- und Gemeindeschutz
Der Bundesrat hat folgende zwei Volksinitiativen abgelehnt:
- « Waldschutz » gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in bewaldeten Gebieten
- « Gemeindeschutz » über die lokale Beteiligung an Windkraftprojekten.
Er ist der Ansicht, dass ihre Ziele bereits durch die geltenden Rechtsvorschriften abgedeckt sind, insbesondere durch das im Herbst 2025 verabschiedete neue Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren. Die offiziellen Mitteilungen zu diesen Initiativen werden bis Mai 2026 vorgelegt.
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Öffentliche Akteure verstärken ihre Vorbildfunktion im Energiebereich
Die Initiative Vorbild Energie und Klima (VEK) zielt darauf ab, Energieeffizienz und die Entwicklung erneuerbarer Energien bei den wichtigsten öffentlichen und institutionellen Akteuren zu fördern. Im Jahr 2024 stieg der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch von 65 % auf 69 % und bestätigte damit ihre treibende Rolle bei der Dekarbonisierung des Landes.