
Hier finden Sie die aktuellen Entwicklungen im gesetzlichen und regulatorischen Rahmen zu Energie-, Strom-, Klima- und Innovationsgesetz sowie zum CO2-Gesetz.
Seit 1. Januar 2025 sind mehrere Gesetze und Verordnungen mit Auswirkungen auf den Energiebereich geändert worden:
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Umsetzung des Stromgesetzes
Das zweite Verordnungspaket tritt im Januar 2026 in Kraft und betrifft:
- Rücknahmeverpflichtung und Vergütung
- Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
- Preisgestaltung und Netzflexibilität
Weitere Informationen dazu auf der Website des Bundesrates
Erhalten Sie wichtige Informationen zum Aufbau eines lokalen Stromprojekts
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Beschleunigung der Verfahren
Das Parlament diskutiert derzeit über Vereinfachungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und des Netzes:
- Windkraft: Die festgelegten Zonen wurden von beiden Kammern angenommen und die Rolle der Gemeinden wird zurzeit diskutiert.
- Wasserkraft: Eine Einschränkung der Einsprüche wird in Betracht gezogen, wenn die Projekte auf der Liste des Runden Tisches stehen oder von nationalem Interesse sind. Eine Abgabe anstelle der Umsetzung von Ausgleichsmassnahmen wird vom Nationalrat für die Projekte des Runden Tisches zugelassen. Dies wird jedoch noch diskutiert.
- SolarExpress: Eine Verlängerung wird in Erwägung gezogen.
- Andere: Die Art der Rücknahme von Photovoltaik-Energie wurde geändert: Sie stützt sich nicht mehr auf einen Quartalsdurchschnitt.
Was das Stromnetz betrifft, wird die Beschleunigung mittels Änderungen von EleG und VPeA erreicht:
- Änderung des EleG: Der Gesetzesentwurf des Bundesrats über elektrische Anlagen wurde veröffentlicht. Die parlamentarischen Arbeiten sind für die Sommersession 2025 geplant. Text anzeigen
- Änderung der VPeA: Ein Konsultationsverfahren hat stattgefunden. Text anzeigen
Weitere Informationen dazu im offiziellen Bulletin des Schweizer Parlaments
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Versorgungssicherheit
2 wichtige Meldungen:
- Konsultation zur Änderung des Atomgesetzes. Text anzeigen
- Genehmigung der Stromreserve durch das Parlament. Offiziellen Text anzeigen
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Kantonale Bestimmungen
Die Kantone passen ihr Energiegesetz an:
- Neuenburg: Durch strengere Anforderungen beim Ersatz von Heizungen und neue Massnahmen zur Förderung von Solaranlagen
- Freiburg: Mittels Regelung zur Beurteilung der Vereinbarkeit staatlicher Vorhaben mit den Klimaschutzzielen sowie Subventionsmodalitäten. Pressemitteilung vom 7.2.2025 konsultieren
Erfahren Sie mehr über die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)
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Finanzierung der Energiewende
Folgende Budgetanpassungen wirken sich auf die Branche aus:
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Finanzierungsbedingungen für Investitionen im Stromnetz angepasst. Diese Anpassungen beeinflussen die Nutzungsgebühren.