Welche Auswirkungen haben die laufenden gesetzlichen Änderungen?

Die neuen Gesetze in Europa und der Schweiz bieten Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu senken und sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen.
Ob Privatperson, Unternehmen, Gemeinde oder Immobilienakteur, wir begleiten Sie beim Verständnis und der Umsetzung von Lösungen, die den neuen Vorschriften entsprechen und für eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Zukunft sorgen.
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Der Ausgangspunkt: Die Strategien auf Bundesebene
Die laufenden gesetzlichen Änderungen des Energiegesetzes, des Stromgesetzes und des Klima- und Innovationsgesetzes sowie die Revision des CO2-Gesetzes beruhen auf folgenden Bundesstrategien:
Energiestrategie 2050 (im Mai 2017 vom Volk angenommen)
Die Entscheidung, nach dem Unfall in Fukushima 2011 aus der Atomenergie auszusteigen, bedeutet eine Neugestaltung des schweizerischen Energiesystems. Hierzu hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 ausgearbeitet, welche folgende Ziele verfolgt:
- Energieeffizienz
- Entwicklung von erneuerbaren Energien
- ohne die Versorgungssicherheit zu verringern oder die Energiepreise zu erhöhen
Das Energiegesetz (2018) und das Stromgesetz (2025) sind aus dieser Strategie hervorgegangen.
Langfristige Klimastrategie 2050 (vom Bundesrat im Januar 2021 verabschiedet)
Mit der Unterzeichnung des Pariser Abkommens im Jahr 2017 hat sich die Schweiz verpflichtet, die globale Erwärmung zu begrenzen und die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Die Elektrifizierung von Verkehr und Heizung ist eine der Massnahmen, die die Ziele der Strategie 2050 noch verstärken.
Das Klima- und Innovationsgesetz (2025) und die Revision des CO2-Gesetzes (2025) ergeben sich aus der langfristigen Klimastrategie 2050.
Energieperspektiven 50+
Die Energieperspektiven 50+ zeigen verschiedene Massnahmen auf, die zusammengenommen Umsetzung und Erreichung der anspruchsvollen Ziele der beiden oben genannten Strategien ermöglichen.
Denn der Übergang zu erneuerbaren Energien und die Verbesserung von Energie- und Stromeffizienz sind für die Stärkung der Versorgungssicherheit entscheidend. Diese Bemühungen unterstützen Elektrifizierung und Dekarbonisierung, zwei unverzichtbare Pfeiler, mit denen das Ziel der Netto-Null-Emissionen bis 2050 und darüber hinaus erreicht werden kann.
Der « Mantelerlass », oder das « Stromgesetz », ist die Schlüsselphase für die Umstellung des Schweizer Energiesystems.
Es verfolgt drei Hauptziele:
Die Verbesserung der Versorgungssicherheit
- dank spezieller Anreize zur Erzeugung von erneuerbarem Strom im Winter
- mit der Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Energiereserven
- mithilfe von Vorkehrungen, die es ermöglichen, den Stromverbrauch aufzuschieben
- durch Befreiung bestimmter Speicheranlagen von den Netzentgelten
- mittels Verbesserung der Gleichbehandlung und des Verursacherprinzips bei der Finanzierung von Netzverstärkungen
Die Entwicklung von erneuerbaren Energien
- durch die Stärkung des kollektiven Eigenverbrauchs
- mit gezielten Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren
- dank Weiterentwicklung der Subventionierungsverfahren
- mit vorbildlichen Massnahmen
Innovation und Transparenz
- Die Entwicklung hin zu einem intelligenten Messsystem ist gesetzlich verankert.
- Eine Datenaustauschplattform wird auf Schweizer Ebene eingerichtet.
- Die Zusammensetzung der Grundversorgung wird überprüft, um einen Stromanteil aus erneuerbaren Quellen in der Grundversorgung zu gewährleisten.
- Die Tarifregeln werden angepasst, um die Gleichbehandlung zu verbessern und das Verursacherprinzip zu stärken.
- Die von der Elektrizitätskommission verfolgten Kennzahlen sollen klarer werden.
Das Stromgesetz beruht auf 11 Pfeilern:

StromVG
- Grundversorgung: auch in einem liberalisierten Markt für alle einen zuverlässigen Zugang zu Strom garantieren
- Messsystem, Plattform, Datenaustausch: eine effiziente und transparente Verwaltung des Strommarktes gewährleisten
- Netzgebühren: die Kosten für die Stromnetzinfrastruktur gerecht verteilen
EnG
- Interessenabwägung: die Erfordernisse der Energiewende mit ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Belangen in Einklang bringen
- Rücknahmepflicht: sicherstellen, dass die Erzeuger erneuerbarer Energie ihren Strom verkaufen können
- Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): die gemeinsame Nutzung lokal erzeugter Energie ohne Umweg über das öffentliche Netz ermöglichen
- Verpflichtung zur Effizienz: Mindeststandards für Energieeffizienz vorschreiben
Subventionen
- Flexible Marktprämie: die Produktion von erneuerbarem Strom fördern
- Beitrag zur Projektprüfung: Vorstudien für Projekte im Bereich erneuerbare Energien finanzieren
Anderes
- Herkunftsnachweis: die Herkunft des erzeugten Stroms bescheinigen
- Winterreserve: eine ausreichende Stromversorgung im Winter gewährleisten
Diese Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die verschiedenen Herausforderungen einer nachhaltigen Stromversorgungssicherheit zu bewältigen und gleichzeitig die Auswirkungen der langfristigen Klimaziele zu berücksichtigen.
Nebst den Massnahmen zur besseren Integration von energiepolitischen Herausforderungen in die Prüfung von Wind-, Wasser- oder Solarprojekten werden auch andere schützenswerte Interessen wie Landschafts- und Artenschutz weiterhin bei der Beurteilung dieser Projekte durch die verschiedenen Behörden berücksichtigt.
Entdecken Sie den Zeitplan des BFE für das Inkrafttreten des Stromgesetzes
Seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1864 ist die durchschnittliche Jahrestemperatur in der Schweiz um 2°C gestiegen, d. h. doppelt so stark wie im Rest der Welt. Mit vereinten Kräften kann dieser Temperaturanstieg begrenzt werden.

In der Schweiz bilden CO2-Gesetz sowie Klima- und Innovationsgesetz das Kernstück einer nachhaltigen Klimapolitik. Sie sollen den CO2-Ausstoss durch gezielte Massnahmen in folgenden Bereichen reduzieren:
Gebäude
- Heizungssanierung: effizientere und umweltfreundlichere Heizsysteme fördern
- Verbesserung der Gebäudehülle (Isolierung): CO2-Ausstoss verringern
Industrie
- Freiwillige Verpflichtungen: Unternehmen ermöglichen, über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinauszugehen, indem sie ihre Emissionen senken
- Innovative Technologien: Entwicklung und Einführung fortschrittlicher Energietechnologien fördern
- Wärmenetze: zentrale Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen
Verkehr
- Individualverkehr: Umstellung auf umweltfreundliche Fahrzeuge fördern
- Öffentlicher Verkehr: Stärkung der Infrastruktur für den öffentlichen Nahverkehr, als Mittel zur Emissionsreduzierung
- Treibstoffe: Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen mittels Bevorzugung von Alternativen verringern
Andere
- Finanzflüsse: Ressourcen mobilisieren, um die Energiewende zu unterstützen
- Dennoch wird es auch um die Anpassung an den Klimawandel gehen: Die Schweiz auf die Auswirkungen der globalen Erwärmung vorbereiten
Das Ziel ist klar: bis 2050 die Klimaneutralität erreichen.
Jeder Kanton verfügt über eine gewisse Eigenständigkeit bei der Umsetzung von Massnahmen im Rahmen der nationalen Energiestrategie. Dies ermöglicht, Gesetze und Vorschriften an lokale Besonderheiten anzupassen und gleichzeitig gemeinsame Ziele wie die Reduzierung des CO2-Ausstosses, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Förderung erneuerbarer Energien zu verfolgen.
Ob Sie Privatpersonen, Akteure der Immobilienbranche, Industrieunternehmen oder Gemeinden sind, die kantonalen Gesetze bieten auf Ihre lokalen Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen und helfen Ihnen gleichzeitig, die energiepolitischen Herausforderungen von morgen zu meistern.

Die kantonalen Gesetze setzen Bundesmassnahmen um und verstärken diese, insbesondere für folgende Bereiche:
Gebäudeeffizienz: hohe Standards für Energieeffizienz sowie Einführung von erneuerbaren Energien umsetzen.
- Isolierung: thermische Leistung von Gebäuden verbessern, um deren Energieverbrauch und Umweltauswirkungen zu verringern
- Gebäudetechnische Installationen: effiziente Energienutzung gewährleisten und CO2-Emissionen reduzieren
- Wärmebedarf: Steuerung zur Senkung des Wärmebedarfs für Heizung, Warmwasser und industrielle Prozesse
- Eigenproduktion von Strom: Anreize zur Erzeugung von sauberem Strom schaffen, z. B. mittels Installation von Solaranlagen
Sanierung
- Erneuerbare Wärme: Nutzung erneuerbarer Energiequellen zur Deckung des Wärmebedarfs
- Elektrische Heizungen / Wassererwärmer: solche Geräte aufgrund ihres hohen Energieverbrauchs und ihrer Umweltauswirkungen strengen Vorschriften unterwerfen
Subventionen
- Gebäude und Unternehmen Grossverbraucher: Energieverbrauch und CO2-Ausstoss senken und dabei von Anreizen profitieren
- Erneuerbare Produktion:
- Anreize für Unternehmen, in die Erzeugung erneuerbarer Energien zu investieren und ihren CO2-Ausstoss zu senken
- Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen
Andere
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK): Energieeffizienz von Gebäuden bewerten und Empfehlungen für Verbesserungen abgeben
- Autarkie bei der Wärmeversorgung: Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zur Beheizung von Gebäuden begrenzen, indem eine Mindestschwelle für die Wärmeversorgung aus erneuerbaren oder lokalen Quellen vorgeschrieben und gleichzeitig das Verursacherprinzip bei individuellen Heizkostenabrechnungen gestärkt wird
Das Waadtländer Energiegesetz
Eine gründliche Überarbeitung wird derzeit vom Parlament vorgenommen, mit folgenden Zielen:
- Energieeffizienz
- Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Energiewende durch Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien
- Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen
Der Kanton Waadt legt einen stärkeren Fokus auf die Energieeffizienz von Gebäuden und die Verbrauchsreduzierung.
Erfahren Sie, wie sich dieses Gesetz auf Eigentümer, Unternehmen und Gemeinden auswirkt.
Das Freiburger Energiegesetz
Es soll die Energiewende fördern, indem es Energieeffizienz, Verringerung des CO₂-Ausstosses und Nutzung erneuerbarer Energien vorantreibt, bei gleichzeitiger Unterstützung von Projekten für nachhaltige Entwicklung auf kantonaler und lokaler Ebene. Der Kanton zeichnet sich durch stärkere Befürwortung lokaler erneuerbarer Energien aus, insbesondere der Wasserkraft.
Mehr zum Gesetzestext und seinen Anforderungen
Die neuen, seit 1. Januar 2025 gültigen, Subventionen entdecken
Die Broschüre des Gebäudeprogramms herunterladen
Das Neuenburger Energiegesetz
Das kantonale Energiegesetz (KEnG) des Kantons Neuenburg, seit 1. Mai 2021 in Kraft, ist eines der ambitioniertesten schweizweit. Es soll eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung gewährleisten und gleichzeitig den Energieverbrauch senken, um so bis 2050 eine 2000-Watt-Gesellschaft anzustreben.