Rücknahmepreise meiner überschüssigen Photovoltaik-Produktion
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Vergütung
Eigenen Strom produzieren und verbrauchen
Sind Sie Eigentümer einer Solaranlage und nutzen nicht Ihre gesamte Produktion als Eigenverbrauch? Wir übernehmen Ihre Überschüsse.
Möchten Sie Solarzellen auf Ihrem Dach installieren und Ihren eigenen Strom produzieren?
Die Vergütung von Produzenten gilt für die gesamte erzeugte Energie, welche ins Netz von Groupe E eingespeist wird. Die Preise stützen sich auf das geltende Bundesrecht sowie die Branchenempfehlungen, insbesondere auf die Art. 15 EnG, Art. 12 EnV, Art. 4a STromVV und den Anhang 1.2 des EnFV.
Die Rücknahmebedingungen werden regelmässig ausgewertet und können zu einem Marktpreis tendieren. Die Änderungsfrist für die Rücknahmekonditionen ist in den AGB festgelegt.
Falls Sie Ihre Anlage ans Verteilnetz anschliessen, kaufen wir Ihre Produktionsüberschüsse.
Rücknahmepreise 2026
Produktionsanlagen bis 3 MW, aus erneuerbaren Energiequellen:
- Energie: Referenzmarktpreis für die entsprechende Technologie (Art. 15 EnG), vom BFE veröffentlicht
(Dokumente – Marktpreis - PDF Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV, Seite 2/5 - Quartalspreis in Fr./MWh)
- Herkunftsnachweis (Übernahme unter bestimmten Bedingungen):
- 3 Rp./kWh in den Winterquartalen (Oktober bis März)
- 1 Rp./kWh in den Sommerquartalen (April bis September)
Die MwSt. (8.1%) kommt hinzu, sofern der Produzent ihr unterliegt.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren HKN nicht Groupe E zu verkaufen (Entscheidung gültig für das gesamte Jahr), gilt kein Höchstpreis; lediglich der vierteljährliche Preis des BFE (oder der Mindesttarif) wird angewendet.
Quartalspreise
1. Quartal 2025
- Quartalspreis (BFE) und Groupe E, ohne Herkunftsnachweis: 10.38 Rp./kWh
- Preis Groupe E mit Herkunftsnachweis: 14.38 Rp./kWh
2. Quartal 2025
- Quartalspreis (BFE): 2.759 Rp./kWh
- Preis Groupe E, ohne Herkunftsnachweis: 6 Rp./kWh bis 30 kW, danach je nach Leistungsstufe abnehmend (siehe Grafik)
- Preis Groupe E, mit Herkunftsnachweis: 10 Rp./kWh bis 30 kW, danach je nach Leistungsstufe abnehmend (siehe Grafik)
3. Quartal 2025
- Quartalspreis (BFE): 5.731 Rp./kWh
- Preis Groupe E, ohne Herkunftsnachweis: 6 Rp./kWh bis 30 kW, danach je nach Leistungsstufe abnehmend (siehe Grafik)
- Preis Groupe E, mit Herkunftsnachweis: 10 Rp./kWh bis 30 kW, danach je nach Leistungsstufe abnehmend (siehe Grafik)
4. Quartal 2025: Bekanntgabe im Januar 2026
Mindestpreise der Energieverordnung (EnV) gemäss Leistungsstufe
Mehr dazu
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Abläufe
Vorgehen für die Einspeisung von Produktionsüberschüssen
Von Ihnen vorzunehmen
- Angebotsanfrage für die Realisierung Ihrer Fotovoltaikanlage
- Anschlussanfrage über Elektroform durch einen Elektroinstallateur
- Im Falle der Übertragung Ihres Herkunftsnachweises an Groupe E (vorbehaltlich der Einkaufs- und Annahmebedingungen von Groupe E), bitte den Dauerauftrag gleich nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage auf der Webseiite von Pronovo erfassen.
3.1. Das beiliegende Dokument ist Ihnen bei dieser Registrierung behilflich. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum System der Herkunftsnachweise.
3.2. Bitte unbedingt das Konto Groupe E AG Solaranlagen unter Empfänger eingeben. - Sobald der Dauerauftrag von Groupe E geprüft und akzeptiert wurde, erhalten Sie die zusätzliche Vergütung für den Herkunftsnachweis. Im Falle einer Ablehnung erinnern wir Sie daran, dass es Ihnen freisteht, Ihren Herkunftsnachweis an einen Dritten zu verkaufen.
Von Fachleuten vorzunehmen
- ETA (Eingriff auf Tarifapparate), durchgeführt von einem Elektroinstallateur
- Inbetriebnahme der Anlage durch einen Elektroinstallateur oder einen Solarteur
- Installation des Zählers durch Groupe E
- Zertifizierung der Anlage durch einen unabhängigen Gutachter
Anleitung für Anlagenbetreibenden (Pronovo)
Dauerauftrag im Schweizer Herkunftsnachweissystem
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Funktionsweise
Vergütung für Fotovoltaikproduzenten
Ihren eigenen Strom mithilfe von Fotovoltaikmodulen zu erzeugen, bedeutet eine konkrete Investition in die Energiewende. Sie nutzen den Strom für Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen, während die überschüssige Produktion ins Stromnetz eingespeist wird, wofür Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Vergütung erhalten.
Wie wird dieser Betrag berechnet?
Im Anschluss finden Sie Erklärungen zu den Rücknahmepreisen von Groupe E.
A) Rücknahme von sogenannter grauer Energie
Für sogenannte graue Energie (ohne Herkunftsnachweis, welcher Groupe E oder Dritten verkauft werden kann) wird das Rücknahmeangebot für Solaranlagen vierteljährlich an die vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichten Marktpreise angepasst.
Um Ihnen auch bei negativen Preisen Einnahmen zu garantieren, wendet Groupe E einen Mindestabnahmepreis von 6 Rp./kWh für Anlagen mit weniger als 30 kW Stromleistung an, falls der Referenzpreis des BFE unter diesem Schwellenwert liegt. Das Rücknahmeangebot ist dann bis zu 150 kW Anlagenleistung sinkend gestaffelt.
Groupe E wendet den gesetzlichen Rahmen an, der 2024 in der Volksabstimmung unter der Bezeichnung «Mantelerlass» angenommen wurde.
B) Rücknahme des Herkunftsnachweises (HKN)
Der Herkunftsnachweis garantiert, dass es sich um Solarenergie handelt. Falls Sie Ihren Herkunftsnachweis derzeit Groupe E verkaufen, gelten ab 1. Januar 2026 zwei Neuerungen:
- Quartalspreis für HKN
- 3 Rp./kWh in den Winterquartalen (Oktober bis März)
- 1 Rp./kWh in den Sommerquartalen (April bis September)
- Eine Obergrenze für den Gesamtpreis (Stromrücknahme + HKN)
- Bis 100 kW: maximal 10.96 Rp./kWh pro Quartal
- Staffelangebot ab 100 kW, je nach Anlagenleistung oder Eigenverbrauch
Diese Höchstpreise beziehen sich auf Art. 4 Abs. 3 StromVV.
Übersicht zum Rücknahmeangebot, gültig ab 2026
Ein paar Beispiele
Für Wasserkraft und Biomasse gelten andere Mindest- und Höchstpreise.
Die Leistung einer Photovoltaikanlage kann anhand verschiedener Kriterien bestimmt werden: Leistung der Module, Leistung des Wechselrichters, zulässige Leistung am Einspeisepunkt usw. Zur Bestimmung der Mindestpreise ist die Definitionsvorlage der Energieverordnung (Art. 13 EnV) heranzuziehen, wonach die Leistung einer Photovoltaikanlage aufgrund der normierten Leistung der Module festgelegt wird.
Zur Ermittlung des Rücknahme-Mindestpreises stützen wir uns somit auf die Leistung der Module, welche grundsätzlich bei Pronovo angegeben ist.
Weil überschüssige Solarenergie eine neue Herausforderung darstellt, insbesondere für die Netzstabilität. Im Sommer führt die hohe Solarenergieproduktion bei geringem Verbrauch zu niedrigeren oder sogar negativen Preisen auf dem Strommarkt. Im Winter hingegen steigt der Strompreis, da die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien geringer ist.
Nach der Annahme des Stromgesetzes durch das Volk im Jahr 2024 beschloss der Gesetzgeber, die Rücknahmepreise für sogenannte «graue» Energie (deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist) aus den Produktionsanlagen der ganzen Schweiz zu vereinheitlichen. Groupe E setzt somit die neue Berechnungsgrundlage um (Art. 15, Abs. 1bis des neuen EnG). Diese richtet sich nach den vierteljährlich vom BFE veröffentlichten Preisen.
Die Quartalspreise werden direkt auf der Website des BFE veröffentlicht (Dokumente – Marktpreis - PDF Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV, Seite 2/5 - Quartalpreis in Fr./MWh).
Sie werden auf der Website von Groupe E übernommen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren HKN nicht Groupe E abzutreten (Entscheidung gültig für das gesamte Jahr), gilt kein Höchstpreis; es wird lediglich der Quartalspreis des BFE (oder der Mindesttarif) angewendet, auch wenn dieser über dem Höchstpreis liegt. Falls Sie einen Dauerauftrag bei Groupe E registriert haben, müssen Sie diesen direkt bei pronovo in Ihrem Betreiberkonto kündigen.
Beim Stromverkauf an ihre Kunden wendet Groupe E einen Tarif an, der drei Elemente abdecken muss:
- den Preis der Energie, welche Groupe E direkt in eigenen Anlagen erzeugt, auf dem Markt als Ergänzung oder direkt von Kunden mit einer Stromerzeugungsanlage in ihrem Versorgungsgebiet kauft,
- die Kosten für den Stromtransport durch ihr Netz,
- verschiedene Abgaben und Gebühren, die Groupe E erheben und an die öffentlichen Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden) abführen muss.
Groupe E übernimmt und vergütet ausschliesslich die Energie. Die Kosten für das Stromnetz und die Steuern können den Eigenproduzenten nicht vergütet werden. Ausserdem ist diese Energie üblicherweise nicht geregelt und schwer vorherzusehen. Ihre Einspeisung ins Netz erfolgt generell im Sommer, wenn sie reichlich vorhanden ist und der Verbrauch unserer Kunden gering ist. Rund 75% der Sonnenenergie wird im Sommer erzeugt, gegenüber 25% im Winter.
Jeder Stromerzeuger hat zwei Möglichkeiten, seine Produktion zu verwerten:
- Eigenverbrauch: Dieser Eigenverbrauch kann mit anderen Endverbrauchern am Produktionsort hinter einem einzigen Netzanschlusspunkt geteilt werden.
- Verkauf an einen Stromversorger: Dieser Versorger kann entweder derjenige sein, bei dem der Netzstrom gekauft wird, oder ein anderer auf dem Schweizer Markt tätiger Versorger.
Der HKN wird zur Kennzeichnung und Qualitätssicherung des gelieferten Stroms verwendet. Jeder Betreiber, der seine Anlage für die Ausstellung von HKN registriert, kann diese frei vermarkten. Die Vermarktung erfolgt über einen Dauerauftrag, der die Lieferung dieser HKN zwischen Produzenten und Käufer sicherstellt. Die offizielle Registrierungs- und Verwaltungsstelle für Daueraufträge ist das Unternehmen pronovo.
Ja, die in der Übersichtstabelle angegebene Skala gilt auch dann, wenn Sie Ihren HKN Groupe E verkaufen.
Die Annahme eines Dauerauftrags seitens Groupe E kann nur innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme der Produktionsanlage oder zu Beginn eines Kalenderjahres erfolgen, sofern der Dauerauftrag nicht innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate gekündigt wurde. Ein Anspruch auf Vergütung kann nicht geltend gemacht werden.
Am besten nutzen Sie Ihren selbst erzeugten Strom. Zudem sollten Sie, wenn möglich, die grösseren Elektrogeräte (Wärmepumpe, Ladestation, Warmwasserbereiter) für den Zeitraum programmieren, in dem die Photovoltaikproduktion am höchsten ist.
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Nützliche Infos
Hier finden Sie alle relevanten Links und Dokumente
Groupe E
- Rücknahme von Strom aus Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energie bis zu 3 MW
- Rücknahme von Strom aus Erzeugungsanlagen für nicht erneuerbare Energie zum Marktpreis
- Rechnung Modell
- Technische Zählerschemata (Seiten 52 bis 60)