Ein verantwortungsvoller Sozialplan zur Begleitung der Mitarbeitenden von Groupe E

Groupe E, die erweiterte einheitliche Personalkommission, welche die Vertreter der Gewerkschaften SYNA, UNIA sowie die Personalkommissionen von Groupe E umfasst, haben eine Einigung über einen Sozialplan erzielt. Dieses Massnahmenpaket zielt darauf ab, die von der Umstrukturierung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens zu begleiten.

Nach der Ankündigung am 16. April 2025 eines Reorganisationsprojekts innerhalb der Direktion Technik und Infrastrukturen (DTI) wurde eine Konsultationsphase eingeleitet, gefolgt von Verhandlungen über einen Sozialplan zwischen der Unternehmensleitung von Groupe E, den Personalvertretungen und den Gewerkschaften. Diese Phase war geprägt von intensiven Gesprächen und hat es ermöglicht, zahlreiche Vorschläge der Sozialpartner in den Sozialplan zu integrieren. Das gemeinsame Ziel: die menschlichen Auswirkungen dieser Umstrukturierung so gering wie möglich zu halten.

Nach mehreren Treffen haben die Gewerkschaften, die Personalkommissionen und die Geschäftsleitung von Groupe E eine Einigung erzielt, die alle Parteien zufriedenstellt.

Ein Paket individueller Begleitmassnahmen
Der Sozialplan basiert auf einem Paket von Massnahmen, die darauf abzielen, die betroffenen Mitarbeitenden während des gesamten Übergangs zu unterstützen. Er kombiniert aktive Massnahmen (Wiedereingliederungshilfe, Weiterbildungen, Coaching, Kompetenzbilanzen) mit passiven Massnahmen wie der teilweisen Übernahme von Kosten für einen möglichen Transfer oder Umzug.

Ein besonderes Augenmerk gilt der internen Wiedereingliederung, wobei interne Bewerbungen prioritär behandelt werden. Auch die berufliche Neuorientierung wird unterstützt, insbesondere durch die Finanzierung von Weiterbildungen. Für Mitarbeitende in der Nähe des Pensionsalters sind Frühpensionierungslösungen vorgesehen, mit der Möglichkeit eines vorzeitigen Austritts sowie dem Angebot einer Überbrückungsrente.

Die Vereinbarung sieht ausserdem Zeit für die Stellensuche vor, Treffen mit dem RAV sowie einen erleichterten Zugang zu den Dienstleistungen der Arbeitslosenkassen. Eine Abgangsentschädigung ist ebenfalls vorgesehen, proportional zur Dienstzugehörigkeit, ebenso wie ergänzende Unterstützungsleistungen wie Zulagen für unterhaltspflichtige Kinder und die befristete Beibehaltung bestimmter Sozialleistungen.

Die Umsetzung dieses Sozialplans wird einer paritätischen Kommission anvertraut, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Geschäftsleitung und der erweiterte einheitliche Personalkommission zusammensetzt.

Dieser Sozialplan kann zwar die schwierigen Folgen der Umstrukturierung nicht aufheben, doch er verkörpert den Willen, diese gemeinsam, respektvoll und verantwortungsbewusst zu tragen.