Wichtiger Erfolg für das Windparkprojekt Montagne de Buttes
Das Windparkprojekt Montagne de Buttes im Kanton Neuenburg hat vor dem Bundesgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Dieses hob den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung im Sinne seiner Erwägungen an die Vorinstanz zurück. Das Urteil des Bundesgerichts ist für zahlreiche ähnliche Projekte in der Schweiz von entscheidender Bedeutung, da es eine verfahrensrechtliche Frage klärt.
Dieser Entscheid stellt einen massgeblichen Meilenstein für das Projekt dar. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Grundlagen des Windparks korrekt festgelegt und beurteilt wurden. In diesem Rahmen sollte die Weiterentwicklung des Projekts Montagne de Buttes nicht mehr durch Rechtsmittel blockiert werden können, die sich auf die Wahl des Windturbinentyps oder auf das Bewilligungsverfahren beziehen.
Die Grundlagen des Projekts bestätigt
Das Bundesgericht befand, dass die wesentlichen Merkmale der vorgesehenen Windenergieanlagen – insbesondere das maximale Bauvolumen, die Standorte, die Lärmemissionen, die Maßnahmen zum Schutz der Fauna, das Management des Schattenwurfs sowie die mit Eiswurf verbundenen Risiken – im Rahmen der Planung und des Bewilligungsverfahrens hinreichend präzisiert und bewertet worden sind.
Es verwarf damit das Argument, wonach das Fehlen der Festlegung eines konkreten Turbinenmodells die Bewilligung ungültig mache. Das Projekt stützt sich auf einen klaren und verbindlichen technischen Rahmen, dem die letztlich gewählte Windenergieanlage strikt entsprechen muss.
Bestimmte ergänzende Massnahmen, die im Verlauf des kantonalen Verfahrens eingeführt wurden, insbesondere im Bereich des Umweltmonitorings und des Schutzes vor Schattenwurf, müssen noch von der kantonalen Instanz geprüft werden. Diese Elemente stellen jedoch die rechtlichen Grundlagen des Projekts nicht infrage.
Gestärkte Realisierungsperspektive
Verrivent und seine Partner begrüßen den Entscheid des Bundesgerichts. Dieser ermöglicht es nun, die Schritte hin zu einer künftigen Realisierung des Windparks Montagne de Buttes konkret ins Auge zu fassen.
Der Park wird aus neunzehn Windenergieanlagen bestehen, die auf der Montagne de Buttes im Val de Travers errichtet werden. Ihre jährliche Stromproduktion wird rund 100 GWh betragen, was etwa 10 % des Stromverbrauchs des Kantons Neuenburg entspricht. Der Windpark wird somit zur Reduktion der CO₂-Emissionen und zur Stärkung der energetischen Unabhängigkeit der Schweiz beitragen, indem er die auf den Bergrücken der Region verfügbaren natürlichen Ressourcen nutzt – unter Einhaltung der Umweltauflagen und unter Berücksichtigung der betroffenen Bevölkerung.
Rechtsprechung von Bedeutung über das Projekt hinaus
Über den Fall der Montagne de Buttes hinaus kommt dem Urteil des Bundesgerichts eine erhebliche rechtsprechende Bedeutung zu. Es präzisiert nachhaltig die Anforderungen an die Bewilligung von Windparks in der Schweiz, indem es bestätigt, dass ein Projekt auf der Grundlage klar definierter technischer Merkmale bewilligt werden kann, ohne frühzeitig ein konkretes Turbinenmodell festlegen zu müssen.
Diese Klarstellung erhöht die Rechtssicherheit für laufende und künftige Windenergieprojekte und trägt dazu bei, zu verhindern, dass deren Entwicklung durch Rechtsmittel blockiert wird, die auf übermäßigen formellen Anforderungen beruhen.