Warum entstehen Windparks nie «planlos»?
Bevor ein Windpark entsteht, beginnt alles mit einem oft wenig bekannten Schritt: die Raumplanung. In der Schweiz wird nichts dem Zufall überlassen, und jedes Projekt folgt einem klar definierten Rahmen.
Was ist ein Richtplan?
Fangen wir ganz von vorne an: Was ist ein Richtplan? Ein Richtplan ist ein kantonales Planungsinstrument, das langfristig die Grundzüge eines Gebiets festlegt: Wohnraum, Verkehr, Landschaft, Wirtschaft, ... Die Windenergie ist nur einer von mehreren Aspekten.
Ein von den Behörden festgelegter Rahmen
Bevor ein Windpark entsteht, gilt es zu verstehen: Der Richtplan Windenergie wird nicht von den Energieunternehmen beschlossen. In der Schweiz wird dieser Rahmen von den Kantonen unter Einhaltung der vom Bund gesetzten Ziele festgelegt und anschliessend von den zuständigen politischen Behörden validiert. Der Richtplan bestimmt, in welchen Gebieten Windkraftanlagen in Frage kommen und in welchen Gebieten nicht. Die Grundlage dafür bilden umfangreiche Studien: Windpotenzial, Entfernungen zu Siedlungen, Landschafts- und Biodiversitätsschutz, Flugsicherheit oder militärische Sicherheit. Die Gemeinden und Fachstellen werden während des gesamten Prozesses konsultiert.
Eine strategische Analyse vor konkreten Projekten
In diesem Stadium handelt es sich um eine strategische und umfassende Analyse: Es wird noch nicht von einem bestimmten Windpark oder einer Anzahl von Windkraftanlagen gesprochen. Der Richtplan beantwortet nur eine Frage: «Ist diese Zone grundsätzlich geeignet für Windkraftanlagen?». Akteure wie Groupe E Greenwatt intervenieren erst später. Ihre Aufgabe besteht darin, Projekte innerhalb der vom Richtplan festgelegten Perimeter zu entwickeln. Ausserhalb dieser Perimeter sind keine Projekte möglich. Und selbst innerhalb sind noch zahlreiche Nachweise zu erbringen: Die Studien (Umwelt und Technik) beschäftigen sich nun sehr viel mehr mit den Details und weisen einen stärkeren lokalen Fokus auf. Ein Projekt kann noch verändert, reduziert oder sogar abgelehnt werden.
Standort Spitzberg
Im Kanton Bern erscheint der Standort Spitzberg seit vielen Jahren im kantonalen Richtplan. Dies ist das Ergebnis von Analysen, die die Behörden im Vorfeld durchgeführt haben, insbesondere hinsichtlich des Windpotenzials und der Vereinbarkeit mit anderen Raumnutzungen. In diesem Rahmen installierte Groupe E Greenwatt Ende 2024 einen Messmast, um objektive Winddaten zu erheben, die Sie hier einsehen können.
Standort Sennwald
Gleiches gilt für Sennwald im Kanton St. Gallen. Dieser Standort erscheint in der kantonalen Planung ebenfalls als potenziell windkraftkompatibles Gebiet. Auch hier installierte Groupe E Greenwatt Ende 2025 einen Messmast.
Ein strukturierter und schrittweiser Prozess
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Richtplan Windenergie ein öffentliches, strategisches und demokratisches Instrument ist. Die Kantone planen, die Gemeinden beteiligen sich, und die Projektentwickler bewegen sich in einem nicht von ihnen gewählten Rahmen.
Es ist diese klare Rollentrennung – und die Entwicklung in den zwei Etappen Planung und Projektierung –, die einen kohärenten, verständlichen und begleiteten Ausbau der Windenergie in der Schweiz ermöglicht.