Anpassung der Solareinspeisung
Seit Januar 2026 können die Verteilnetzbetreiber laut Stromgesetz die Menge an Solarstrom, die ins Netz eingespeist wird, anpassen. Durch diese Massnahme sollen die Produktionsspitzen von Solaranlagen begrenzt und das Netz stabilisiert werden. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen sind die Auswirkungen gering. Hier ein Überblick.
Anpassung der Solareinspeisung, was ist das?
Von einer Anpassung der Einspeisung spricht man, wenn Solaranlagen nicht ihre volle Leistung ins Stromnetz einspeisen.
Dies betrifft nur die Produktion von Solarstrom, der über den Wechselrichter ins Netz eingespeist wird; Eigenverbrauch und Speicherung bleiben bis zur vollen Kapazitätsauslastung möglich.
Was sagt das Gesetz?
Das Stromgesetz berechtigt die Verteilnetzbetreiber (VNB), eine Abregelung der Einspeisung ins Netz zu fordern, wobei diese bei maximal drei Prozent der jährlichen Produktion der Anlage liegen darf. Die Schweizer VNB haben sich kürzlich auf Best Practices geeinigt und ein Dokument mit Branchenempfehlungen veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die neue Anforderung, nicht mehr als 70 Prozent der (maximalen) Nennleistung der Anlage einzuspeisen. Konkret bedeutet dies, dass alle neuen Wechselrichter, welche ab 2026 installiert werden, von den Installateuren und Installateurinnen so einzustellen sind, dass diese Begrenzung eingehalten wird.
Warum ist diese Massnahme notwendig?
Dadurch soll ein zuverlässiges und effizientes Gesamtsystem gewährleistet werden. Solaranlagen produzieren selten bei voller Kapazitätsauslastung, ausser zu bestimmten Jahreszeiten. Genau diese Produktionsspitzen überlasten das Stromnetz. Das Netz liesse sich zwar so anpassen, dass es überschüssigen Strom aufnehmen könnte, dies wäre jedoch zu kostenintensiv. Die Abregelung der Einspeisung ermöglicht, diese Spitzen ohne massive Investitionen zu begrenzen und Tausende zusätzliche Solaranlagen in Netz zu integrieren.
Als Besitzer einer Photovoltaikanlage, kann ich meine Solaranlage weiterhin voll nutzen?
Ja. Stellen wir uns einen sonnigen Sonntagmorgen vor. Selbst bei optimiertem Eigenverbrauch ist das Wasser im Boiler am späten Vormittag warm, die Batterie voll und der Eigenbedarf gedeckt, sodass die Anlage wie Tausende anderer Solaranlagen mehr als nötig produziert. In solchen Momenten entstehen Einspeisespitzen, die reduziert werden müssen, um das Netz nicht zu überlasten. Von einem Produktionsverlust spricht man, wenn die Anlage ihre Produktion begrenzen muss, um die 70 Prozent (Einspeisegrenze) nicht zu überschreiten. Analysen haben gezeigt, dass diese Begrenzung auf 70 Prozent nur sehr geringe Produktionseinbussen verursacht (durchschnittlich zwischen null und einem Prozent), die weit unter der gesetzlichen Vorgabe von maximal drei Prozent liegen.
Wer ist von dieser Anpassung betroffen?
Personen, die seit Januar 2026 ihren Wechselrichter ersetzen oder eine neue Photovoltaikanlage installieren. Es handelt sich dabei um eine einfache Parametrierung, die die Techniker und Technikerinnen ohne grossen Aufwand vornehmen können. Hausbesitzer, die bereits über eine Photovoltaikanlage verfügen, müssen nichts unternehmen.
Abregelung der Einspeisung – die Lösung?
Ja, auf jeden Fall! Sie ist für das Netz und den Markt von Vorteil. Sie bietet Flexibilität in der Photovoltaik. Ähnlich wie eine Wärmepumpe, die nicht das ganze Jahr über auf Hochtouren läuft, muss diese Energie dann genutzt werden, wenn Bedarf besteht.