Fernwärme Entre-deux-Lacs

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Zum Thema

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Eine nachhaltige Lösung für den Immobilienpark der Region Entre-deux-Lacs

Fernwärme Entre-deux-Lacs verwertet die bisher ungenutzte Abwärme der VARO-Raffinerie. Diese Wärme ist CO2-neutral und ermöglicht die Beheizung aller ans Netz angeschlossenen Gebäude. 

Versorgungsgebiet Fernwärme Entre-deux-Lacs

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Energiequellen

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CO2-neutrale Energie

Das Fernwärmenetz Entre-deux-Lacs nutzt hauptsächlich Abwärme (Wärme aus industriellen oder nicht-industriellen Prozessen, welche sonst in die Atmosphäre entweicht) der Raffinerie VARO Refining Cressier SA. Fossile Brennstoffe (Erdgas und Heizöl) werden ebenfalls als Energiequelle eingesetzt, aber nur bei Ausfällen oder Wartungsarbeiten. Durch die Verwertung der Energie aus der Raffinerie, die bis anhin verloren ging, können die CO2-Emissionen der gesamten Region gesenkt werden.

Ist die Fernwärmeversorgung Entre-deux-Lacs also erneuerbar?

Ja, obwohl bei diesem industriellen Verfahren CO2 freigesetzt wird, gilt die Restwärme der Raffinerie als erneuerbare Energiequelle. Dank der Wiederverwendung durch Fernwärme Entre-deux-Lacs wird nicht nur Verschwendung vermieden, sondern auch der Ersatz von Öl- oder Erdgasheizkesseln gefördert, deren CO2-Emissionen vormals zu denjenigen der Raffinerie hinzukamen.

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Das Netz

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Ein umfassendes Projekt

Das Fernwärmenetz Entre-deux-Lacs wurde zunächst in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Cornaux und Cressier und später auch mit der Gemeinde Laténa eingerichtet. Langfristig wird es möglich sein, öffentliche und private Immobilien mit insgesamt rund 80 GWh Wärmeenergie zu versorgen, was dem Jahresverbrauch von 5'000 Haushalten entspricht.

Das Netz gliedert sich in zwei Teilnetze: eines führt nach Cornaux und Cressier, das andere nach Laténa. Da jeder dieser Kreisläufe seine Wärme aus unterschiedlichen Bereichen der Raffinerie bezieht, sind sie physisch voneinander getrennt.

Diese Besonderheiten erfordern eine etwas anspruchsvollere Infrastruktur. Woraus besteht das Fernwärmenetz Entre-deux-Lacs?

 

Das Fernwärmenetz Entre-deux-Lacs besteht aus einer Infrastruktur, die die Rückgewinnung von Abwärme am Industriestandort der Raffinerie (1) mithilfe von Wärmetauschern (2) ermöglicht. Um die Energie zu den Endkunden zu transportieren, sind im Gebäude der Notstromzentrale (3) Umwälzpumpen installiert. Dort befindet sich auch ein Notheizkessel, der bei etwaigen Produktionsausfällen oder Wartungsarbeiten die Wärmeversorgung sicherstellt. Ein unterirdisches Netz von Warmwasserleitungen liefert Wärme, welche für Heizung und Warmwasserbereitung der angeschlossenen Gebäude benötigt wird (4).

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Tarife

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Die Tarife der Fernwärme Entre-deux-Lacs

Der Wärmepreis besteht aus zwei Tarifkomponenten:

  • Der Leistungstarif: Dieser als «fest» bezeichnete Teil entspricht den Kosten für die Netznutzung. Er wird pauschal auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Leistung berechnet und bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert.
  • Der Wärmetarif: Dieser als «variabel» bezeichnete Teil entspricht dem Wärmeverbrauch; er richtet sich nach der jeweiligen Kostenentwicklung:
    • der Wärmerückgewinnung aus der Raffinerie
    • des Stroms, der diese Wärme zu den ans Netz angeschlossenen Unterstationen transportiert
    • von Gas oder Heizöl, um die Versorgung bei Ausfällen oder Wartungsarbeiten sicherzustellen
    • des Verbraucherpreisindexes, mit dem die Entwicklung der Lebenshaltungskosten verfolgt werden kann.

Wird der Anschluss subventioniert?

Der Anschluss ans Fernwärmenetz wird durch das Gebäudeprogramm mit kantonalen Subventionen gefördert. Dank dieser finanziellen Unterstützung können Sie zwischen 15 % und über 50 % Ihrer Anschlussgebühr einsparen.

Der Subventionsantrag muss vom Eigentümer der Immobilie vor Baubeginn gestellt werden.

Anreize zum Anschluss

Im Rahmen der Energiewende und der Fernwärme-Förderung von Entre-deux-Lacs bieten wir unter bestimmten Bedingungen 20 % Rabatt an. Dieser wird automatisch im Vertragsangebot berücksichtigt. 

Voraussetzungen für den Rabatt: einmaliges Angebot für alle Eigentümer, Einverständnis zum Anschluss Ihres Wohnraums und zum Verbrauch, sobald die Fernwärme verfügbar ist, Vertragsunterzeichnung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots.

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Anschluss

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Das Wichtigste bei der Planung Ihres Anschlusses

Kann Ihre Immobilie angeschlossen werden?

Geben Sie die Adresse Ihrer Immobilie auf dieser Karte ein und erfahren Sie, ob sie sich in einem Gebiet befindet, das derzeit oder in Zukunft von einem unserer Fernwärmenetze versorgt wird.

Zur interaktiven Karte

Manchmal kann der Anschluss nicht zeitnah erfolgen, aber Sie können nicht warten.

Es gibt Lösungen, die auf Ihre individuelle Bedarfssituation zugeschnitten sind und Ihre Versorgung sichern.

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Situation 1: Ihre Heizanlage ist am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und Ihre Wohnung befindet sich in einem Gebiet, das noch nicht ausgestattet ist.

Dank Übergangsmassnahmen gewährleisten wir Ihnen einen reibungslosen Umstieg auf erneuerbare Energie, indem wir Ihnen die Wärmeversorgung (maximal 5 Jahre) bis zum Anschluss Ihrer Wohnung ans Fernwärmenetz garantieren.

In unseren Übergangsmassnahmen enthaltene Leistungen:

  • Wartung und Instandhaltung Ihres bestehenden Wärmeerzeugers (Heizkessel)
  • Die LRV-Kontrollen (Luftreinhaltung)
  • Allfällige Reparaturen
  • Ersatz defekter Teile
  • Bereitstellung einer provisorischen Wärmequelle (falls nötig)

Nicht enthalten in unseren Übergangsmassnahmen:

  • Instandhaltung und Ersatz von Anlagen und Komponenten des Sekundärteils der Heizungsanlage
  • Wartung, Instandhaltung und Ersatz des individuellen Warmwasserbereiters
  • Ersatz des internen Warmwasserbereiters
  • Alle Eingriffe aufgrund von Schäden durch Vandalismus, vorsätzliche Beschädigungen sowie Schäden, deren Ursache ausserhalb des Normalbetriebs des Wärmeerzeugers liegt
  • Entfernen und Ausserbetriebnahme bestehender Wärmeerzeugungsanlagen
  • Antrag beim Kanton zur Meldung des Wärmeerzeuger-Wechsels (Umstellung auf Fernwärme)

Dieser Service wird Ihnen bei der Unterzeichnung eines Wärmeversorgungsvertrags angeboten und erfolgt zu einem Festpreis für die gesamte Vertragslaufzeit. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der vom Alter Ihrer Anlage sowie von der vertraglich vereinbarten Leistung abhängt und in CHF pro Quartal angegeben wird.

Der Brennstoff ist nicht in den Leistungen enthalten.

Situation 2: Die Sanierungsfrist für Ihre Heizanlage läuft bald ab.

Sie können hierfür beim Kanton Neuenburg eine kantonale Ausnahmegenehmigung (über dieses Formular) beantragen. Das Formular muss anschliessend an Ihre Gemeinde weitergeleitet werden. Um diese Lösung in Anspruch nehmen zu können, ist der Abschluss eines Wärmeversorgungsvertrags erforderlich.

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Kontakt

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Haben Sie Fragen oder brauchen Sie ein massgeschneidertes Angebot?

Füllen Sie das untenstehende Formular aus oder rufen Sie uns an. Unser Team kümmert sich gerne um Ihr Anliegen.  026 352 68 00

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