Schwyberg Energie bedauert die Entscheidung des Bundesgerichts

Schwyberg Energie nimmt mit Bedauern das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis, das Dossier Windpark Schwyberg infolge einer Beschwerde von vier Natur- und Umweltschutzorganisationen an das Kantonsgericht zurückzuschicken. Die Entscheidung ermöglicht der Gesellschaft jedoch, ihr Projekt weiterzuverfolgen.

Die mehrheitlich von Groupe E Greenwatt gehaltene Schwyberg Energie AG nimmt das Urteil des Bundesgerichts mit Bedauern zur Kenntnis, welches die Beschwerde von vier Natur- und Umweltschutzorganisationen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts für die Schaffung einer Spezialzone für den zukünftigen Windpark Schwyberg gutheisst. Das Bundesgericht schickt die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurück.

Der Richtplan des Kantons Freiburg, der 1999 erstellt wurde, weist den Schwyberg als geeigneten Standort für einen Windpark aus. Die auf dem Gebiet der Gemeinden Plaffeien und Plasselb gelegene Zone wurde bei der Revision des Plans 2008 sogar als bevorzugter Standort eingestuft. Da die Bundesbehörden die Änderung dieses Richtplans genehmigt haben, ist es verwunderlich, dass das Bundesgericht der Auffassung ist, der Bau eines solchen Windparks sei nicht ausreichend geprüft worden.

Das Projekt, das von Groupe E Greenwatt sowie den Gemeinden Plaffeien und Plasselb entwickelt wurde, sieht den Bau von neun Windkraftanlagen mit einer Höhe von 140 Metern auf dem Schwyberg vor, die rund 50 GWh Strom pro Jahr produzieren werden. Trotz der Schwierigkeiten beim Ausbau der neuen erneuerbaren Energien, die auch das Urteil des Bundesgerichts aufzeigt, verfolgt Schwyberg Energie ihr Projekt weiter, um zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie des Bundes beizutragen. Groupe E und ihre Gesellschaft Groupe E Greenwatt engagieren sich für die Energie- und Klimapolitik und für eine Verringerung des Verbrauchs fossiler Energien.

Schwyberg Energie blickt optimistisch auf den weiteren Verfahrensverlauf und setzt ihr Vertrauen in die Freiburger Behörden.